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Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz

Mercedes erleidet ausgerechnet vor der eigenen Haustür eine schwere Schlappe im Abgasskandal. Nach Medienberichten bewertete das Landgericht Stuttgart jetzt in drei Verfahren das von Daimler bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verwendete Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Das LG Stuttgart verurteilte Mercedes deshalb  in den drei Verfahren zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

„Die Urteile sind nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes in Berufung gehen wird. Dennoch sind die Urteile Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal, denn erstmals werden von einem Gericht die thermischen Fenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Mercedes vertritt weiterhin die Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Thermofenstern nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, sondern diese notwendig sind, um Schäden am Motor zu verhindern. Durch die thermischen Fenster wird die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen reduziert, um die Versottung des Motors zu vermeiden. Gleichzeitig führt dies aber auch zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden.

Die Urteile des Stuttgarter Landgerichts könnten für Mercedes weitreichende Folgen haben, da diese thermischen Fenster bei der Abgasreinigung bei zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffkassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt werden. Darüber hinaus hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 eine umfangreichen Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen, u.a. für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel oder beliebte Massemodelle wie den GLC 220 Diesel angeordnet.

„Auch im VW-Abgasskandal haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Volkswagen auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den Urteilen des Landgerichts Stuttgart haben auch Mercedes-Käufer gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag/

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.