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Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz

Mercedes erleidet ausgerechnet vor der eigenen Haustür eine schwere Schlappe im Abgasskandal. Nach Medienberichten bewertete das Landgericht Stuttgart jetzt in drei Verfahren das von Daimler bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verwendete Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Das LG Stuttgart verurteilte Mercedes deshalb  in den drei Verfahren zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

„Die Urteile sind nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes in Berufung gehen wird. Dennoch sind die Urteile Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal, denn erstmals werden von einem Gericht die thermischen Fenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Mercedes vertritt weiterhin die Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Thermofenstern nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, sondern diese notwendig sind, um Schäden am Motor zu verhindern. Durch die thermischen Fenster wird die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen reduziert, um die Versottung des Motors zu vermeiden. Gleichzeitig führt dies aber auch zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden.

Die Urteile des Stuttgarter Landgerichts könnten für Mercedes weitreichende Folgen haben, da diese thermischen Fenster bei der Abgasreinigung bei zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffkassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt werden. Darüber hinaus hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 eine umfangreichen Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen, u.a. für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel oder beliebte Massemodelle wie den GLC 220 Diesel angeordnet.

„Auch im VW-Abgasskandal haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Volkswagen auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den Urteilen des Landgerichts Stuttgart haben auch Mercedes-Käufer gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.