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Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz

Mercedes erleidet ausgerechnet vor der eigenen Haustür eine schwere Schlappe im Abgasskandal. Nach Medienberichten bewertete das Landgericht Stuttgart jetzt in drei Verfahren das von Daimler bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verwendete Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Das LG Stuttgart verurteilte Mercedes deshalb  in den drei Verfahren zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

„Die Urteile sind nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes in Berufung gehen wird. Dennoch sind die Urteile Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal, denn erstmals werden von einem Gericht die thermischen Fenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Mercedes vertritt weiterhin die Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Thermofenstern nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, sondern diese notwendig sind, um Schäden am Motor zu verhindern. Durch die thermischen Fenster wird die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen reduziert, um die Versottung des Motors zu vermeiden. Gleichzeitig führt dies aber auch zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden.

Die Urteile des Stuttgarter Landgerichts könnten für Mercedes weitreichende Folgen haben, da diese thermischen Fenster bei der Abgasreinigung bei zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffkassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt werden. Darüber hinaus hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 eine umfangreichen Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen, u.a. für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel oder beliebte Massemodelle wie den GLC 220 Diesel angeordnet.

„Auch im VW-Abgasskandal haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Volkswagen auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den Urteilen des Landgerichts Stuttgart haben auch Mercedes-Käufer gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.