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Abgasskandal - LG Verden verurteilt Opel zu Schadenersatz

Opel ist im Abgasskandal mit Urteil vom 14. Juli 2022 vom Landgericht Verden zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 8 O 129/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Opel Zafira 2.0 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2015 gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs A20 verbaut. Als ihm bekannt wurde, dass bei diesem Motortyp die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wurden, machte er Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte am LG Verden Erfolg. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Opel müsse ihm daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher Schädigung zahlen, so das Gericht. In einem ähnlichen Fall wurde Opel auch vom Landgericht Landshut wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 55 O 458/22).

Opel hat im Dieselskandal zwar nicht die Hauptrolle gespielt, eine weiße Weste hat der Autobauer allerdings auch nicht. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Opel verschiedene Modelle zurückrufen. So veröffentlichte das KBA im Februar 2022 einen Rückruf für weltweit ca. 400.000 Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 Liter und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Darüber hinaus hatte die Behörde 2018 einen Rückruf für Modelle des Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter sowie Zafira 1,6 und 2,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 angeordnet.

Zuletzt gab es einen Rückruf für den Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021. Bei dem Modell wurden laut KBA „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung“ festgestellt.

„Opel ist also auch kein unbescholtenes Blatt im Dieselskandal. Die Urteile der Landgerichte Landshut und Verden zeigen, dass Opel-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.