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Abgasskandal - LG Verden verurteilt Opel zu Schadenersatz

Opel ist im Abgasskandal mit Urteil vom 14. Juli 2022 vom Landgericht Verden zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 8 O 129/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Opel Zafira 2.0 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2015 gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs A20 verbaut. Als ihm bekannt wurde, dass bei diesem Motortyp die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wurden, machte er Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte am LG Verden Erfolg. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Opel müsse ihm daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher Schädigung zahlen, so das Gericht. In einem ähnlichen Fall wurde Opel auch vom Landgericht Landshut wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 55 O 458/22).

Opel hat im Dieselskandal zwar nicht die Hauptrolle gespielt, eine weiße Weste hat der Autobauer allerdings auch nicht. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Opel verschiedene Modelle zurückrufen. So veröffentlichte das KBA im Februar 2022 einen Rückruf für weltweit ca. 400.000 Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 Liter und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Darüber hinaus hatte die Behörde 2018 einen Rückruf für Modelle des Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter sowie Zafira 1,6 und 2,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 angeordnet.

Zuletzt gab es einen Rückruf für den Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021. Bei dem Modell wurden laut KBA „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung“ festgestellt.

„Opel ist also auch kein unbescholtenes Blatt im Dieselskandal. Die Urteile der Landgerichte Landshut und Verden zeigen, dass Opel-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.