Rückrufservice

Abgasskandal Mercedes 220 CDI - LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadenersatz

16.12.2020

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 4. September 2020 entschied das Gericht, dass Daimler den Mercedes 220 CDI des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen muss (Az.: 29 O 217/20).

Der Kläger hatte den Mercedes 220 CDI im April 2013 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Pkw wird der Dieselmotor des Typs OM 651 verwendet. Der Kläger ist der Überzeugung, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung und einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz kommt. Dies führe dazu, dass die Emissionswerte im normalen Straßenverkehr steigen. Hätte er davon gewusst, hätte er den Wagen erst gar nicht gekauft, so der Kläger.

Die Klage hatte Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Stuttgart.

In dem Mercedes 220 CDI sei eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen. Dadurch habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung gedroht, führte das Gericht aus. Unstreitig komme es bei dem Fahrzeug zu einer Veränderung und Reduzierung der Abgasrückführung außerhalb des für den Erhalt der Typengenehmigung erforderlichen Prüfzyklus NEFZ. Dies führe zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems und stelle eine Abschalteinrichtung dar. Daimler habe nicht darlegen können, dass diese Reduzierung durch andere technische Maßnahmen aufgefangen wird, so dass es nicht zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes kommt. Abschalteinrichtungen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringern, seien grundsätzlich unzulässig, führte das LG Stuttgart aus. Auch liege hier keine zulässige Ausnahme vor, um den Motor vor Beschädigung zu schützen.

Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Dass sie Abschalteinrichtungen für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen, hatte die EuGH Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Ausführungen vom 30. April deutlich gemacht. Sie stellte auch klar, dass Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig sind. „Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Vor diesem Hintergrund dürften die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, weiter steigen. Das gilt umso mehr, nachdem mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln inzwischen auch zwei Oberlandesgerichte Daimler im Abgasskandal verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen haben.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.