Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes C 220 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Juli 2021 entschieden (Az.: 14 O 41/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.
Der Kläger hatte den Mercedes C 220 CDI im März 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. Für das Fahrzeug liegt zwar kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Im Rahmen einer freiwilligen Service-Maßnahme bot Daimler aber ein Software-Update an.
Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz kämen. Dies führe dazu, dass die Stickoxid-Emissionen im Prüfmodus zwar sinken, unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverehr aber wieder steigen.
Das Landgericht Stuttgart folgte den Ausführungen des Klägers. Er habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand optimiert wird. Greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer möglichen unzulässigen Abschalteinrichtung seien beispielsweise die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Daimler, die angeordneten Rückrufe des KBA für Mercedes-Modelle mit den gleichen Motoren oder auch das freiwillige Software-Update, führte das Gericht aus.
Daimler habe den Vorwurf nicht widerlegt und keine konkreten Angaben dazu gemacht, welche ursprünglichen Funktionen durch das Update beseitigt oder geändert werden sollen. Dabei habe Daimler die Wahl, entweder die durch das Update entfallenen oder geänderten Funktionen zu benennen und rechtlich überprüfen zu lassen oder je nach Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage den Prozess zu verlieren, fand das LG Stuttgart klare Worte. Daimler habe sich hierzu nicht ausreichend geäußert. Ebenso habe der Autohersteller nicht erläutert, von welchen Parametern die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung abhängig ist und was hier ggf. durch das Update geändert werden soll.
Da Daimler den Vorwurf nicht substantiiert bestreiten konnte, geht das Gericht vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
„Ob mit oder ohne Rückruf durch das KBA bestehen im Abgasskandal gute Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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