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Abgasskandal Mercedes C 220 CDI - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes C 220 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Juli 2021 entschieden (Az.: 14 O 41/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Mercedes C 220 CDI im März 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. Für das Fahrzeug liegt zwar kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Im Rahmen einer freiwilligen Service-Maßnahme bot Daimler aber ein Software-Update an.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz kämen. Dies führe dazu, dass die Stickoxid-Emissionen im Prüfmodus zwar sinken, unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverehr aber wieder steigen.

Das Landgericht Stuttgart folgte den Ausführungen des Klägers. Er habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand optimiert wird. Greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer möglichen unzulässigen Abschalteinrichtung seien beispielsweise die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Daimler, die angeordneten Rückrufe des KBA für Mercedes-Modelle mit den gleichen Motoren oder auch das freiwillige Software-Update, führte das Gericht aus.

Daimler habe den Vorwurf nicht widerlegt und keine konkreten Angaben dazu gemacht, welche ursprünglichen Funktionen durch das Update beseitigt oder geändert werden sollen. Dabei habe Daimler die Wahl, entweder die durch das Update entfallenen oder geänderten Funktionen zu benennen und rechtlich überprüfen zu lassen oder je nach Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage den Prozess zu verlieren, fand das LG Stuttgart klare Worte. Daimler habe sich hierzu nicht ausreichend geäußert. Ebenso habe der Autohersteller nicht erläutert, von welchen Parametern die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung abhängig ist und was hier ggf. durch das Update geändert werden soll.

Da Daimler den Vorwurf nicht substantiiert bestreiten konnte, geht das Gericht vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Ob mit oder ohne Rückruf durch das KBA bestehen im Abgasskandal gute Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

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Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.