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Abgasskandal Mercedes GLK 220 CDI – Neuer Verdacht gegen Daimler

Daimler sieht sich im Abgasskandal mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Nach Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) besteht beim Mercedes GLK 220 CDI der Schadstoffklasse Euro 5 der Verdacht der Abgasmanipulationen. Das hat zuerst die Bild am Sonntag am 14. April berichtet.

Demnach soll den Prüfern des KBA schon bei routinemäßigen Untersuchungen im Herbst 2018 aufgefallen sein, dass der Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausstößt als im Straßenverkehr. So soll der Grenzwert für Stickoxide nur eingehalten werden, wenn die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiviert ist was im normalen Straßenverkehr nicht der Fall ist. Das KBA ging der Sache weiter auf den Grund und nach weiteren Prüfungen hat sich offenbar der Verdacht erhärtet, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Betroffen sein sollen rund 60.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nun ein formelles Anhörungsverfahren eingeleitet.

„Bestätigt sich der Verdacht, dass Daimler hier eine bisher unbekannte Abschalteinrichtung verwendet hat, weitet sich der Mercedes Abgasskandal noch einmal deutlich aus. Von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt waren bisher nur Mercedes-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Das könnte sich jetzt ändern und auch bei Euro 5-Dieseln könnte es unzulässige Abschalteinrichtungen geben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Es wäre allerdings auch nicht ganz neu, dass auch Mercedes-Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Blickpunkt geraten. Das Landgericht Stuttgart hatte erst vor einigen Wochen die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt.

Nun droht Mercedes weiteres Ungemach. „Betroffene Mercedes-Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zu profitieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.