Rückrufservice

Abgasskandal Mercedes GLK 220 CDI – Neuer Verdacht gegen Daimler

Daimler sieht sich im Abgasskandal mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Nach Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) besteht beim Mercedes GLK 220 CDI der Schadstoffklasse Euro 5 der Verdacht der Abgasmanipulationen. Das hat zuerst die Bild am Sonntag am 14. April berichtet.

Demnach soll den Prüfern des KBA schon bei routinemäßigen Untersuchungen im Herbst 2018 aufgefallen sein, dass der Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausstößt als im Straßenverkehr. So soll der Grenzwert für Stickoxide nur eingehalten werden, wenn die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiviert ist was im normalen Straßenverkehr nicht der Fall ist. Das KBA ging der Sache weiter auf den Grund und nach weiteren Prüfungen hat sich offenbar der Verdacht erhärtet, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Betroffen sein sollen rund 60.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nun ein formelles Anhörungsverfahren eingeleitet.

„Bestätigt sich der Verdacht, dass Daimler hier eine bisher unbekannte Abschalteinrichtung verwendet hat, weitet sich der Mercedes Abgasskandal noch einmal deutlich aus. Von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt waren bisher nur Mercedes-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Das könnte sich jetzt ändern und auch bei Euro 5-Dieseln könnte es unzulässige Abschalteinrichtungen geben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Es wäre allerdings auch nicht ganz neu, dass auch Mercedes-Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Blickpunkt geraten. Das Landgericht Stuttgart hatte erst vor einigen Wochen die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt.

Nun droht Mercedes weiteres Ungemach. „Betroffene Mercedes-Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zu profitieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag/

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.