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Abgasskandal Mercedes GLK 220 CDI – Neuer Verdacht gegen Daimler

Daimler sieht sich im Abgasskandal mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Nach Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) besteht beim Mercedes GLK 220 CDI der Schadstoffklasse Euro 5 der Verdacht der Abgasmanipulationen. Das hat zuerst die Bild am Sonntag am 14. April berichtet.

Demnach soll den Prüfern des KBA schon bei routinemäßigen Untersuchungen im Herbst 2018 aufgefallen sein, dass der Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausstößt als im Straßenverkehr. So soll der Grenzwert für Stickoxide nur eingehalten werden, wenn die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiviert ist was im normalen Straßenverkehr nicht der Fall ist. Das KBA ging der Sache weiter auf den Grund und nach weiteren Prüfungen hat sich offenbar der Verdacht erhärtet, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Betroffen sein sollen rund 60.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nun ein formelles Anhörungsverfahren eingeleitet.

„Bestätigt sich der Verdacht, dass Daimler hier eine bisher unbekannte Abschalteinrichtung verwendet hat, weitet sich der Mercedes Abgasskandal noch einmal deutlich aus. Von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt waren bisher nur Mercedes-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Das könnte sich jetzt ändern und auch bei Euro 5-Dieseln könnte es unzulässige Abschalteinrichtungen geben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Es wäre allerdings auch nicht ganz neu, dass auch Mercedes-Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Blickpunkt geraten. Das Landgericht Stuttgart hatte erst vor einigen Wochen die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt.

Nun droht Mercedes weiteres Ungemach. „Betroffene Mercedes-Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zu profitieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.