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Abgasskandal Mercedes GLK 220 - LG Saarbrücken verurteilt Daimler zu Schadenersatz

Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine Niederlage vor einem weiteren Landgericht einstecken müssen. Mit Urteil vom 9. April 2021 verurteilte das Landgericht Saarbrücken Daimler zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes GLK 220 CDI (Az.: 12 O 320/19).

In dem Verfahren ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes GLK 220 CDI, den der Kläger 2014 gekauft hatte. In dem Motor kommt die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiv. Das hat zur Folge, dass der Ausstoß von Stickoxiden im normalen Straßenverkehr wieder steigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung daher als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf für das Modell angeordnet.

Von dem Rückruf war auch das Fahrzeug des Klägers betroffen. Er machte daher Ansprüche auf Schadenersatz geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

Die Klage hatte Erfolg. Wie das Landgericht Saarbrücken mitteilte, stützte es sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf Auskünfte des KBA. Demnach komme die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung überwiegend unter Bedingungen wie sie im Prüfstand vorliegen zum Einsatz. Dadurch werde der tatsächliche Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert, so das LG Saarbrücken. Die Daimler AG habe keine Rechtfertigung für die Verwendung einer solchen Funktion vorgelegt und könne sich hier nicht auf Geheimnisschutz berufen, stellte das Gericht klar.

Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden. Daimler kann gegen das Urteil noch Berufung beim OLG Saarbrücken einlegen.

Mit dem LG Saarbrücken hat nun ein weiteres Landgericht entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Neben anderen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler verurteilt.  „Der Druck auf Daimler wächst. Zumal auch der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Aschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen möglich sind. Die Chancen auf Schadenersatz sind dadurch weiter gestiegen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.