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Abgasskandal Mercedes GLK 220 - LG Saarbrücken verurteilt Daimler zu Schadenersatz

Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine Niederlage vor einem weiteren Landgericht einstecken müssen. Mit Urteil vom 9. April 2021 verurteilte das Landgericht Saarbrücken Daimler zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes GLK 220 CDI (Az.: 12 O 320/19).

In dem Verfahren ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes GLK 220 CDI, den der Kläger 2014 gekauft hatte. In dem Motor kommt die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiv. Das hat zur Folge, dass der Ausstoß von Stickoxiden im normalen Straßenverkehr wieder steigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung daher als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf für das Modell angeordnet.

Von dem Rückruf war auch das Fahrzeug des Klägers betroffen. Er machte daher Ansprüche auf Schadenersatz geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

Die Klage hatte Erfolg. Wie das Landgericht Saarbrücken mitteilte, stützte es sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf Auskünfte des KBA. Demnach komme die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung überwiegend unter Bedingungen wie sie im Prüfstand vorliegen zum Einsatz. Dadurch werde der tatsächliche Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert, so das LG Saarbrücken. Die Daimler AG habe keine Rechtfertigung für die Verwendung einer solchen Funktion vorgelegt und könne sich hier nicht auf Geheimnisschutz berufen, stellte das Gericht klar.

Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden. Daimler kann gegen das Urteil noch Berufung beim OLG Saarbrücken einlegen.

Mit dem LG Saarbrücken hat nun ein weiteres Landgericht entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Neben anderen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler verurteilt.  „Der Druck auf Daimler wächst. Zumal auch der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Aschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen möglich sind. Die Chancen auf Schadenersatz sind dadurch weiter gestiegen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.