Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine Niederlage vor einem weiteren Landgericht einstecken müssen. Mit Urteil vom 9. April 2021 verurteilte das Landgericht Saarbrücken Daimler zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes GLK 220 CDI (Az.: 12 O 320/19).
In dem Verfahren ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes GLK 220 CDI, den der Kläger 2014 gekauft hatte. In dem Motor kommt die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiv. Das hat zur Folge, dass der Ausstoß von Stickoxiden im normalen Straßenverkehr wieder steigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung daher als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf für das Modell angeordnet.
Von dem Rückruf war auch das Fahrzeug des Klägers betroffen. Er machte daher Ansprüche auf Schadenersatz geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.
Die Klage hatte Erfolg. Wie das Landgericht Saarbrücken mitteilte, stützte es sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf Auskünfte des KBA. Demnach komme die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung überwiegend unter Bedingungen wie sie im Prüfstand vorliegen zum Einsatz. Dadurch werde der tatsächliche Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert, so das LG Saarbrücken. Die Daimler AG habe keine Rechtfertigung für die Verwendung einer solchen Funktion vorgelegt und könne sich hier nicht auf Geheimnisschutz berufen, stellte das Gericht klar.
Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden. Daimler kann gegen das Urteil noch Berufung beim OLG Saarbrücken einlegen.
Mit dem LG Saarbrücken hat nun ein weiteres Landgericht entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Neben anderen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler verurteilt. „Der Druck auf Daimler wächst. Zumal auch der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Aschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen möglich sind. Die Chancen auf Schadenersatz sind dadurch weiter gestiegen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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