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Abgasskandal Mercedes GLK 220 - LG Saarbrücken verurteilt Daimler zu Schadenersatz

Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine Niederlage vor einem weiteren Landgericht einstecken müssen. Mit Urteil vom 9. April 2021 verurteilte das Landgericht Saarbrücken Daimler zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes GLK 220 CDI (Az.: 12 O 320/19).

In dem Verfahren ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes GLK 220 CDI, den der Kläger 2014 gekauft hatte. In dem Motor kommt die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiv. Das hat zur Folge, dass der Ausstoß von Stickoxiden im normalen Straßenverkehr wieder steigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung daher als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf für das Modell angeordnet.

Von dem Rückruf war auch das Fahrzeug des Klägers betroffen. Er machte daher Ansprüche auf Schadenersatz geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

Die Klage hatte Erfolg. Wie das Landgericht Saarbrücken mitteilte, stützte es sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf Auskünfte des KBA. Demnach komme die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung überwiegend unter Bedingungen wie sie im Prüfstand vorliegen zum Einsatz. Dadurch werde der tatsächliche Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert, so das LG Saarbrücken. Die Daimler AG habe keine Rechtfertigung für die Verwendung einer solchen Funktion vorgelegt und könne sich hier nicht auf Geheimnisschutz berufen, stellte das Gericht klar.

Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden. Daimler kann gegen das Urteil noch Berufung beim OLG Saarbrücken einlegen.

Mit dem LG Saarbrücken hat nun ein weiteres Landgericht entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Neben anderen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler verurteilt.  „Der Druck auf Daimler wächst. Zumal auch der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Aschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen möglich sind. Die Chancen auf Schadenersatz sind dadurch weiter gestiegen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).