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Abgasskandal Mercedes ML 250 – Daimler muss Schadenersatz leisten

Die Daimler AG muss im Abgasskandal einen Mercedes ML 250 Bluetec zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. Dezember 2020 entschieden (Az.: 20 O 270/20).

Der Kläger hatte den Mercedes ML 250 Bluetec 4Matic im Oktober 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut sei. Außerdem komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führten diese und noch weitere Funktionen dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert werde, im realen Straßenbetrieb die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß aber nicht eingehalten würden.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Es stellte klar, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß nicht nur im Prüfmodus, sondern auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten seien. Ein Fahrzeug entspreche nicht alleine deshalb den gesetzlichen Vorschriften, weil es die Emissionswerte auf dem Prüfstand einhält. Tatsächlich seien die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Grenzwerte im realen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, machte das Gericht deutlich.

Daimler habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und der Kläger habe dadurch einen Schaden erlitten. Seinem Fahrzeug drohten Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust, so das LG Stuttgart. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Widerruf der Zulassung droht. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung bislang noch nicht widerrufen habe, sei unerheblich.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und könne die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal wachsen weiter. Inzwischen haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

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Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.