Rückrufservice

Abgasskandal Mercedes ML 250 – Daimler muss Schadenersatz leisten

Die Daimler AG muss im Abgasskandal einen Mercedes ML 250 Bluetec zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. Dezember 2020 entschieden (Az.: 20 O 270/20).

Der Kläger hatte den Mercedes ML 250 Bluetec 4Matic im Oktober 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut sei. Außerdem komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führten diese und noch weitere Funktionen dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert werde, im realen Straßenbetrieb die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß aber nicht eingehalten würden.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Es stellte klar, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß nicht nur im Prüfmodus, sondern auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten seien. Ein Fahrzeug entspreche nicht alleine deshalb den gesetzlichen Vorschriften, weil es die Emissionswerte auf dem Prüfstand einhält. Tatsächlich seien die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Grenzwerte im realen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, machte das Gericht deutlich.

Daimler habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und der Kläger habe dadurch einen Schaden erlitten. Seinem Fahrzeug drohten Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust, so das LG Stuttgart. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Widerruf der Zulassung droht. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung bislang noch nicht widerrufen habe, sei unerheblich.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und könne die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal wachsen weiter. Inzwischen haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.