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Abgasskandal - Mercedes Rückruf wegen Thermofenster

Mercedes muss im Abgasskandal auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen umfangreichen Rückruf starten. Das berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023. Von dem Rückruf sollen mindestens 100.000 Fahrzeuge betroffen sein. Anlass für den Rückruf ist das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung, das vom KBA inzwischen als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet wird.

Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird die Abgasreinigung jedoch reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. Lange Zeit war umstritten, ob es sich bei solchen Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Für Klarheit sorgte schließlich der Europäische Gerichtshof mit Urteilen vom 14. Juli 2022 (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). „Der EuGH machte deutlich, dass er Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen hält“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ein weiterer Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal sind die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Der BGH folgte der Rechtsprechung des EuGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Dem Autohersteller muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das hat gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nun kommt auf Anordnung des KBA der umfangreiche Rückruf für Mercedes-Modelle mit einem Thermofenster. Welche Modelle konkret betroffen sind, habe Mercedes nicht mitgeteilt. Es soll sich aber um verschiedene Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 bzw. Euro 6b handeln, u.a. auch um den Mercedes E 350, berichtet der BR.

Die betroffenen Fahrzeug-Halter werden nun von Mercedes angeschrieben, damit sie ein Software-Update aufspielen lassen.

Auf Mercedes könnten noch weitere Rückrufe zukommen. Denn das KBA hat noch zwei weitere Funktionen festgestellt, die unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen könnten. Dabei geht es um eine unterschiedliche Dosierung des Harnstoffs AdBlue in Abhängigkeit von den Fahrbedingungen.

Zunächst sind aber vermutlich mehr als 100.000 Mercedes-Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. „Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, müssen die Halter das Software-Update aufspielen lassen. Anderenfalls droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Betroffene Mercedes-Fahrer können aber auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Nach der Rechtsprechung des BGH können sie Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug kann der Käufer behalten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.