Rückrufservice

Abgasskandal - Mercedes Rückruf wegen Thermofenster

Mercedes muss im Abgasskandal auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen umfangreichen Rückruf starten. Das berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023. Von dem Rückruf sollen mindestens 100.000 Fahrzeuge betroffen sein. Anlass für den Rückruf ist das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung, das vom KBA inzwischen als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet wird.

Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird die Abgasreinigung jedoch reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. Lange Zeit war umstritten, ob es sich bei solchen Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Für Klarheit sorgte schließlich der Europäische Gerichtshof mit Urteilen vom 14. Juli 2022 (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). „Der EuGH machte deutlich, dass er Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen hält“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ein weiterer Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal sind die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Der BGH folgte der Rechtsprechung des EuGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Dem Autohersteller muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das hat gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nun kommt auf Anordnung des KBA der umfangreiche Rückruf für Mercedes-Modelle mit einem Thermofenster. Welche Modelle konkret betroffen sind, habe Mercedes nicht mitgeteilt. Es soll sich aber um verschiedene Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 bzw. Euro 6b handeln, u.a. auch um den Mercedes E 350, berichtet der BR.

Die betroffenen Fahrzeug-Halter werden nun von Mercedes angeschrieben, damit sie ein Software-Update aufspielen lassen.

Auf Mercedes könnten noch weitere Rückrufe zukommen. Denn das KBA hat noch zwei weitere Funktionen festgestellt, die unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen könnten. Dabei geht es um eine unterschiedliche Dosierung des Harnstoffs AdBlue in Abhängigkeit von den Fahrbedingungen.

Zunächst sind aber vermutlich mehr als 100.000 Mercedes-Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. „Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, müssen die Halter das Software-Update aufspielen lassen. Anderenfalls droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Betroffene Mercedes-Fahrer können aber auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Nach der Rechtsprechung des BGH können sie Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug kann der Käufer behalten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.