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Abgasskandal - Mercedes Rückruf wegen Thermofenster

Mercedes muss im Abgasskandal auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen umfangreichen Rückruf starten. Das berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023. Von dem Rückruf sollen mindestens 100.000 Fahrzeuge betroffen sein. Anlass für den Rückruf ist das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung, das vom KBA inzwischen als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet wird.

Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird die Abgasreinigung jedoch reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. Lange Zeit war umstritten, ob es sich bei solchen Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Für Klarheit sorgte schließlich der Europäische Gerichtshof mit Urteilen vom 14. Juli 2022 (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). „Der EuGH machte deutlich, dass er Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen hält“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ein weiterer Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal sind die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Der BGH folgte der Rechtsprechung des EuGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Dem Autohersteller muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das hat gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nun kommt auf Anordnung des KBA der umfangreiche Rückruf für Mercedes-Modelle mit einem Thermofenster. Welche Modelle konkret betroffen sind, habe Mercedes nicht mitgeteilt. Es soll sich aber um verschiedene Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 bzw. Euro 6b handeln, u.a. auch um den Mercedes E 350, berichtet der BR.

Die betroffenen Fahrzeug-Halter werden nun von Mercedes angeschrieben, damit sie ein Software-Update aufspielen lassen.

Auf Mercedes könnten noch weitere Rückrufe zukommen. Denn das KBA hat noch zwei weitere Funktionen festgestellt, die unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen könnten. Dabei geht es um eine unterschiedliche Dosierung des Harnstoffs AdBlue in Abhängigkeit von den Fahrbedingungen.

Zunächst sind aber vermutlich mehr als 100.000 Mercedes-Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. „Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, müssen die Halter das Software-Update aufspielen lassen. Anderenfalls droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Betroffene Mercedes-Fahrer können aber auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Nach der Rechtsprechung des BGH können sie Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug kann der Käufer behalten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

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Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.