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Abgasskandal - Mercedes-Thermofenster landet wieder vor dem BGH

In den Verfahren geht es um einen Mercedes C 250 CDI, einen Mercedes GLK 250 CDI, einen Mercedes GLK 220 CDI und einen Mercedes B 180. Alle vier Fahrzeuge sind mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Modelle liegt bislang nicht vor.

Die vier Kläger machen dennoch Schadenersatzansprüchen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Dabei geht es um das sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung. Dieses bewirkt, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten festgelegten Temperaturkorridor zu 100 Prozent erfolgt. Bei sinkenden Außentemperaturen wird die Abgasrückführung reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. Die Kläger machten geltend, dass das Thermofenster exakt auf die Bedingungen im Prüfmodus abgestimmt sei. So sei im Rahmen der Typengenehmigungsverfahren die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nur vorgespiegelt worden, um die Betriebserlaubnis zu erhalten.

Das OLG Koblenz hatte im Oktober und November 2020 die Klagen abgewiesen. Dies begründete es u.a. damit, dass unabhängig davon, ob es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt oder nicht, Daimler zumindest keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden könne.

„Diese Einschätzung könnte sich jedoch ändern, nachdem sich der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres zum Thermofenster geäußert hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hatte mit Beschluss vom 19. Januar 2021 klargestellt, dass die Verwendung eines Thermofensters allein noch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begründe. Das könne sich jedoch ändern, wenn weitere Umstände hinzukommen und z.B. das KBA im Typengenehmigungsverfahren nicht umfassend über die Funktionsweise des Thermofensters informiert wurde, so der BGH.

„Das bringt Daimler in die Beweislast. Der Autobauer muss darlegen, dass er dem KBA alle notwendigen Informationen erteilt hat. Bisher hat Daimler an diesem Punkt stets gemauert und nur zu großen Teilen geschwärzte Unterlagen vorgelegt. So lässt sich der Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht aus der Welt räumen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt geht daher davon aus, dass die Urteile des OLG Koblenz in den anstehenden Verhandlungen keinen Bestand haben werden. „Der BGH wird die Fälle vermutlich an das Oberlandesgericht zurückverweisen. Das muss dann in die Beweisaufnahme einsteigen und klären, ob Daimler das KBA über die Funktionsweise des Thermofensters ausreichend informiert hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das Thermofenster spielt im Mercedes-Abgasskandal ohnehin nicht mehr die entscheidende Rolle. „Daimler hat andere unzulässige Abschalteinrichtungen wie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.