Rückrufservice

Abgasskandal Mercedes V-Klasse - LG Stuttgat spricht Schadenersatz zu

Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einer Mercedes V-Klasse leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden (Az. 20 O 271/20).

Der Kläger hatte einen Mercedes V 250 BT 4Matic im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Anschalteinrichtungen bei dem Fahrzeug geltend. Er behauptete, dass u.a. eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelug sowie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kämen. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxidausstoß nur im Prüfmodus aber nicht im realen Straßenverkehr eingehalten werden.

Daimler machte geltend, dass das Fahrzeug die gesetzliche Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus einhalte. Welche Emissionswerte das Fahrzeug außerhalb des Testverfahrens aufweise, sei rechtlich unbeachtlich und kein Indiz für eine Abschalteinrichtung.

Mit dieser Argumentation kam Daimler beim Landgericht Stuttgart nicht durch. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.  Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Grenzwerte für den Emissionsausstoß seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten, machte das LG Stuttgart deutlich. Durch die Nichteinhaltung der Grenzwerte habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher mit dem Kauf des Fahrzeugs ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass die EG-Typengenehmigung gar nicht hätte erteilt werden dürfen und daher der Verlust der Zulassung gedroht habe. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden.

„Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Mercedes-Abgasskandal wächst weiter. Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Daimler geltend zu machen. Dies gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Das gilt auch für die vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.