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Abgasskandal - Musterverfahren gegen Mercedes

06.07.2022

Im Abgasskandal hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Ein Jahr später wird das Musterverfahren am OLG Stuttgart am 12. Juli 2022 eröffnet. Verbraucher, die sich der „Sammelklage“ noch anschließen möchten, können sich bis zum 11. Juli 2022 in das Register eintragen.

Wer sich der Musterfeststellungsklage bereits angeschlossen hat und es sich inzwischen anders überlegt hat, weil er beispielsweise individuell gegen Mercedes klagen möchte, kann sich bis zum ersten Verhandlungstag am 12. Juli 2022 aus dem Register wieder austragen. Danach ist eine Austragung nicht mehr möglich.

In dem Musterverfahren geht es um die Frage, ob Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und dabei vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Die Klage umfasst allerdings nur einen Teil der Mercedes-Modelle, die von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen sind. Insgesamt geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Konkret sind folgende sieben Mercedes-Modelle Gegenstand der Verfahrens:

• GLC 220d 4Matic (Dieselmotor OM 651, Euro 6)
• GLC 250d 4Matic (OM 651, Euro 6)
• GLK 220 BlueTec 4Matic (OM 651, Euro 6)
• GLK 250 BlueTec 4Matic(OM 651, Euro 6)
• GLK 200 CDI (OM 651, Euro 5)
• GLK 220 CDI (OM 651, Euro 5)
• GLK 220 CDI 4Matic (OM 651, Euro 5)

Verbraucher können sich dem Verfahren auch anschließen, wenn bereits das vom KBA angeordnete Software-Update auf ihrem Fahrzeug aufgespielt wurde. Das gilt jedoch nicht, wenn das Update beim Kauf des Autos schon installiert war.

Mercedes vertritt bisher den Standpunkt, dass die vom KBA bemängelten Funktionen zulässig sind und keine illegalen Abschaltfunktionen darstellen.

In dem Musterfeststellungsverfahren muss das OLG Stuttgart nun entscheiden, ob Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat. Unabhängig von der Entscheidung des OLG, ist das Urteil für die Teilnehmer an dem Musterverfahren bindend.

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Kommt das OLG Stuttgart zu der Überzeugung, dass Mercedes Schadenersatz leisten muss, fließt dadurch allerdings noch kein Geld an die Verbraucher. Sie müssen ihren individuellen Schadenersatz dann noch in einer Einzelklage geltend machen. „Dabei geht es dann nicht mehr um die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch besteht, sondern wie hoch er ausfällt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das heißt aber auch, dass es dauern kann, bis endgültig entschieden ist. „Nachteil ist, dass sich der Verbraucher in der Regel einen Nutzungsersatz anrechnen lassen muss und jeder weitere gefahrene Kilometer mit dem Fahrzeug den Schadenersatz schmälert“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Daher kann die Einzelklage der effizientere Weg sein, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 sich deutlich auf Seiten der Verbraucher positioniert hat. Demnach besteht schon ein Schadenersatzanspruch, wenn die Autohersteller nur fahrlässig gehandelt haben. „Vorsatz und Sittenwidrigkeit müssen dann nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung zur Musterklage und prüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. Zudem kann auch geprüft werden, ob eine Einzelklage möglicherweise sinnvoller ist.

Mehr Informationen zur Musterklage und Ihren Möglichkeiten im Mercedes-Abgasskandal unter https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

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Sekretariat: Frau Kalaitsidou
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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.