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Abgasskandal: Musterverfahren gegen VW – Vorteile und Nachteile der Sammelklage

Im Abgasskandal kommt die Sammelklage gegen VW. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine sog. Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.

 Ziel der Klage ist nach Angaben der Verbraucherzentrale die Feststellung, dass VW die Käufer durch den Einsatz der Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Geklärt werden soll außerdem, ob VW den Kaufpreis bei der Fahrzeugrückgabe vollständig ersetzen muss oder einen Nutzungsersatz abziehen kann. Der Klage anschließen können sich Käufer, die Diesel-Fahrzeuge von VW, Seat, Skoda oder Audi mit dem Motor EA 189 nach dem 1. November 2008 erworben haben. Das betrifft Fahrzeuge mit dem Vier-Zylinder-Dieselmotor und einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Litern, in denen die illegale Abschalteinrichtung verwendet und dies vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer europäischen Genehmigungsbehörde festgestellt wurde.

 Damit die Klage angenommen wird, müssen sich mindestens 50 betroffene Verbraucher in ein entsprechendes Register eintragen, das nach dem 1. November 2018 eröffnet wird. Das Musterverfahren würde dann vor dem OLG Braunschweig geführt. Stellt das Gericht schließlich fest, dass VW schadensersatzpflichtig ist, müsste der konkrete Schadensersatzanspruch individuell eingeklagt werden. Die an der Sammelklage beteiligten Verbraucher erhielten nicht automatisch Schadensersatz.

 „Das Musterverfahren bietet Vorteile. Zunächst wird dadurch die zum Jahresende einsetzende Verjährung gehemmt. Außerdem tragen die Verbraucher, die sich der Klage anschließen möchten, kein Prozesskostenrisiko. Insofern kann dies besonders für geschädigte Käufer ohne Rechtsschutzversicherung interessant sein. Der Nachteil ist allerdings, dass der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell mit anwaltlicher Unterstützung eingeklagt werden muss und sich das Verfahren somit in die Länge zieht. Wer schneller zum Ziel kommen möchte, sollte daher prüfen, ob eine Individualklage nicht der geeignetere Weg ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Musterklage vor allem für die Käufer eine Option ist, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, weil sie z.B. die möglichen Kosten scheuen oder keine Rechtsschutzversicherung haben. Andere geschädigte Käufer sollten prüfen lassen, ob eine Einzelklage erfolgversprechender ist.

 „Es ist auch zu beachten, dass die Musterklage nur Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 umfasst. Bei Modellen mit anderen Motoren, z.B. mit den 3-Liter-Motoren, müssen Schadensersatzansprüche nach wie vor individuell eingeklagt werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.