Rückrufservice

Abgasskandal - Neue ICCT-Sudie erhöht Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtungen

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hatte bereits mehrfach festgestellt, dass Abschalteirichtungen nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Ein Thermofenster bei der Abgasreinigung gehört beispielsweise nicht zu diesen zulässigen Ausnahmen.

Unter diesen Maßstäben hat der Umweltforschungsverbund ICCT, der auch schon maßgeblich an der Aufdeckung des VW-Dieselskandals im Herbst 2015 beteiligt war, Abgastests von Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6, die zwischen 2009 und 2019 insgesamt rund 53 Millionen Mal in Europa verkauft wurden, erneut ausgewertet. Dazu wurden Labor- und Praxismessdaten von offiziellen Regierungsbehörden, Praxistests von unabhängigen Organisationen und eine umfangreiche Datenbank von Remote Sensing Messungen (Abgasmessungen am Straßenrand) analysiert. Die Studie umfasst die Angaben zu ca. 700.000 Pkw aus verschiedenen europäischen Ländern. Die Ergebnisse zeigen, dass ein großer Teil der Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädigende Stickoxide ausstößt als gesetzlich zugelassen.

So stellte das ICCT fest, dass bei mindestens 77 Prozent der offiziell getesteten Dieselfahrzeuge „verdächtige“ Stickoxid-Emissionswerte gemessen wurden. Dies sei ein Hinweis auf die wahrscheinliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Mindestens 40 Prozent der Fahrzeuge wiesen bei den offiziellen Abgasmessungen sogar „extreme“ Werte beim Stickoxid-Ausstoß auf. Das deute darauf hin, dass mit „ziemlicher Sicherheit eine verbotene Abschalteinrichtung vorhanden ist“, so die Macher der Studie.

Die Studie zeige, dass Funktionen die zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß bei Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 bzw. Euro 6 führe, weit verbreitet sind, es aber vergleichsweise nur geringe Korrekturmaßnahmen gebe, so das ICCT. Nachdem der EuGH geklärt habe, dass Abschalteinrichtungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind, hätten die Behörden nun die Grundlage, um gegen verbotene Abschalteinrichtungen vorzugehen.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte bereits Widerspruch gegen Zulassungsbescheide des Kraftfahrt-Bundesamts erhoben. Eine erste Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig hatte schon Erfolg und das Gericht erklärte, dass auch das Software-Update bei einem VW Golf unzulässig sei, weil es eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Weitere 118 Klagen sind anhängig.

Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei. „Die Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sind nach dem EuGH-Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestiegen. Denn der EuGH hat deutlich gemacht, dass den Autoherstellern bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen keine Betrugsabsicht mehr nachgewiesen muss, sondern schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.