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Abgasskandal - OLG Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz

Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker. Nachdem VW-Chef Diess im ZDF bei Markus Lanz im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen öffentlich von Betrug sprach, kassierte VW vor dem OLG Karlsruhe eine schwere Schlappe. Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 17 U 160/18).

„In der Regel versucht VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden und sucht die außergerichtliche Einigung. Diesmal war es anders. Obwohl dem Kläger bereits in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen wurde, ließ es VW auf das Berufungsverfahren ankommen und legte eine Bauchlandung hin. Auch das OLG Karlsruhe entschied, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz leisten muss“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Geklagt hatte der Käufer eines Skoda Octavia 2.0 TDI. In dem Fahrzeug ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Die Fahrzeuge mit der Manipulations-Software seien aus Gewinnstreben in den Verkehr gebracht worden. Dabei sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Den Kaufvertrag hätte er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen und dadurch sei ihm ein Schaden entstanden“, so das OLG Karlsruhe.

„Für VW läuft es im Abgasskandal alles andere als rund. Schon am 12. Juni hatte das OLG Koblenz entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Binnen weniger Wochen muss VW damit zwei empfindliche Pleiten vor Oberlandesgerichten hinnehmen und selbst der Vorstandsvorsitzende redet von Betrug. Unter diesen Voraussetzungen hat VW bei weiteren Schadensersatzklagen einen schweren Stand und kann die Verantwortung für die Manipulationen nicht mehr zurückweisen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Andersherum bedeutet dies natürlich, dass die Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen nie besser waren als heute. Denn andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte orientieren, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).