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Abgasskandal - OLG Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz

Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker. Nachdem VW-Chef Diess im ZDF bei Markus Lanz im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen öffentlich von Betrug sprach, kassierte VW vor dem OLG Karlsruhe eine schwere Schlappe. Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 17 U 160/18).

„In der Regel versucht VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden und sucht die außergerichtliche Einigung. Diesmal war es anders. Obwohl dem Kläger bereits in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen wurde, ließ es VW auf das Berufungsverfahren ankommen und legte eine Bauchlandung hin. Auch das OLG Karlsruhe entschied, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz leisten muss“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Geklagt hatte der Käufer eines Skoda Octavia 2.0 TDI. In dem Fahrzeug ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Die Fahrzeuge mit der Manipulations-Software seien aus Gewinnstreben in den Verkehr gebracht worden. Dabei sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Den Kaufvertrag hätte er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen und dadurch sei ihm ein Schaden entstanden“, so das OLG Karlsruhe.

„Für VW läuft es im Abgasskandal alles andere als rund. Schon am 12. Juni hatte das OLG Koblenz entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Binnen weniger Wochen muss VW damit zwei empfindliche Pleiten vor Oberlandesgerichten hinnehmen und selbst der Vorstandsvorsitzende redet von Betrug. Unter diesen Voraussetzungen hat VW bei weiteren Schadensersatzklagen einen schweren Stand und kann die Verantwortung für die Manipulationen nicht mehr zurückweisen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Andersherum bedeutet dies natürlich, dass die Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen nie besser waren als heute. Denn andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte orientieren, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.