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Abgasskandal - OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz

Urteile im Abgasskandal durch Oberlandesgerichte sind zwar selten, haben dafür aber große Bedeutung. Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 die Rechte der geschädigten Käufer im Abgasskandal entscheidend gestärkt und VW im Berufungsverfahren zu Schadensersatz verurteilt (Az. 5 U 1318/18). Volkswagen muss einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Es lohnt sich, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal konsequent zu verfolgen und auch den Weg vor ein Oberlandesgericht nicht zu scheuen. Die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich und deshalb versucht VW häufig, Entscheidungen durch Obergerichte zu verhindern. Das klappt nicht immer und so musste VW jetzt im Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz eine empfindliche Niederlage hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger 2014 einen VW Sharan gebraucht gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass VW auch bei diesem Modell die Abgaswerte manipuliert hat, verlangte der Kläger Schadensersatz. Dabei ließ er sich auch nicht davon entmutigen, dass seine Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, sondern zog ins Berufungsverfahren vor das OLG Koblenz und hatte Erfolg.

Durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten habe VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. VW habe die unzulässige Softwareprogrammierung bewusst verschwiegen und damit den Anschein erweckt, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden kann. Aus Profitstreben seien staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch getäuscht worden. Diese Täuschung setze sich auch beim Gebrauchtwagenkauf fort. Der Kläger habe den Kaufvertrag nur aufgrund der Täuschung abgeschlossen und sei dadurch auch geschädigt worden. VW müsse daher das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, entschied das OLG Koblenz. Für die gefahrenen Kilometer dürfe VW allerdings eine Nutzungsentschädigung abziehen, wobei das Gericht von einer durchschnittlichen Laufleistung des Motors von 300.000 Kilometern ausgeht.

Das OLG hat die Revision zugelassen. „Ob es VW auf eine Entscheidung durch den BGH ankommen lassen wird, bleibt abzuwarten“, so Rechtsanwalt Seifert. Das Urteil gebe aber schon jetzt Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal. „Zahlreiche Gerichte haben ohnehin schon entschieden, dass VW im Dieselskandal schadensersatzpflichtig ist. Dieser Trend wird sich fortsetzen“, ist Rechtsanwalt Seifert überzeugt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.