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Abgasskandal – OLG Köln bestätigt Schadenersatzanspruch bei Porsche Cayenne

Als Herstellerin der Motoren steht die Audi AG auch für unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Konzernschwester Porsche in der Haftung. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 27. August 2021 entschieden und die Audi AG im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne S Diesel verurteilt (Az.: 19 U 107/20).

Die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Liter Hubraum werden innerhalb des VW-Konzerns von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Die Motoren kamen in diversen Audi-Modellen und auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen verpflichtenden Rückruf an.

In dem Verfahren vor dem OLG Köln hatte der Kläger im August 2015 einen Porsche Cayenne S Diesel als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein von der Konzernschwester Audi entwickelter 4,2 Liter V8 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Köln verurteilte die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs und die Audi AG als Herstellerin des Motors als Gesamtschuldner zu Schadenersatz. Im Berufungsverfahren vor dem OLG Köln übernahm dann die Audi AG die volle Verantwortung. Sie muss als Herstellerin des Motors für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geradestehen und Schadenersatz leisten. Audi muss den Porsche Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Nicht nur Modelle des Porsche Cayenne oder Macan wurden vom KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Auch zahlreiche Audi-Modelle mit Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr mussten unter dem Code 23X6 in die Werkstatt, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Audi steht als Herstellerin der Motoren in der Haftung und wurde schon von einer Reihe von Gerichten, u.a. von den Oberlandesgerichten Naumburg und Koblenz zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).