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Abgasskandal – OLG München spricht Schadenersatz bei Audi A5 zu

Der Kläger hatte den Audi A5 3.0 TDI im September 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Kläger machte daher Anspruch auf Schadenersatz geltend.

Das Landgericht Memmingen hatte die Klage zwar noch abgewiesen, doch das OLG München kippte das Urteil im Berufungsverfahren und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das OLG führte aus, dass Audi das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie in den Verkehr gebracht habe. Diese Funktion bewirkt im Prüfmodus, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch kaum aktiv ist, steigen die Stickoxid-Emissionen wieder an. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet und daher einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Die Audi AG habe diese Funktion bewusst verschwiegen und die Zulassungsbehörde sowie Käufer getäuscht. Sie habe dadurch den Eindruck erweckt, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist. Das sei allerdings nicht der Fall, weil dem Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung der Widerruf der Typengenehmigung gedroht habe, so das OLG München. Ein Käufer dürfe aber erwarten, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Die Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen, so das OLG weiter. Schon die allgemeine Lebenserfahrung spreche dafür, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch nicht durch ein nachträgliches Software-Update beseitigen lasse. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das OLG München. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Unter dem Code 23X6 musste Audi zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor auf Anordnung des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffene Audi-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Neben dem OLG München haben auch zahlreiche Landgerichte und u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.