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Abgasskandal – OLG München spricht Schadenersatz bei Audi A5 zu

Der Kläger hatte den Audi A5 3.0 TDI im September 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Kläger machte daher Anspruch auf Schadenersatz geltend.

Das Landgericht Memmingen hatte die Klage zwar noch abgewiesen, doch das OLG München kippte das Urteil im Berufungsverfahren und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das OLG führte aus, dass Audi das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie in den Verkehr gebracht habe. Diese Funktion bewirkt im Prüfmodus, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch kaum aktiv ist, steigen die Stickoxid-Emissionen wieder an. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet und daher einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Die Audi AG habe diese Funktion bewusst verschwiegen und die Zulassungsbehörde sowie Käufer getäuscht. Sie habe dadurch den Eindruck erweckt, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist. Das sei allerdings nicht der Fall, weil dem Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung der Widerruf der Typengenehmigung gedroht habe, so das OLG München. Ein Käufer dürfe aber erwarten, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Die Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen, so das OLG weiter. Schon die allgemeine Lebenserfahrung spreche dafür, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch nicht durch ein nachträgliches Software-Update beseitigen lasse. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das OLG München. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Unter dem Code 23X6 musste Audi zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor auf Anordnung des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffene Audi-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Neben dem OLG München haben auch zahlreiche Landgerichte und u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.