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Abgasskandal: Opel Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Opel spielte im Dieselskandal bislang keine Hauptrolle, spurlos geht er aber auch an Opel-Fahrern nicht vorbei. Derzeit erhalten Halter eines Opel Astra, Corsa oder Insignia die Aufforderung, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Hintergrund für die Aktion ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen von dem Rückruf sind weltweit insgesamt ca. 400.000 Opel Astra, Corsa und Insignia des Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 Liter und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6, wie das KBA am 17. Februar 2022 veröffentlichte. Allein in Deutschland werden rund 74.500 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen, damit die unzulässige Funktion entfernt wird.

Für Opel ist es nicht der erste Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Schon 2018 hatte es einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des Opel Insignia, Cascada und Zafira gegeben. Nun müssen noch weitere Modelle in die Werkstatt.

Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hat, müssen die betroffenen Opel-Fahrer der Aufforderung folgen. Ohne ein Software-Update riskieren sie, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Allerdings können mit dem Update auch negative Folgen für den Motor verknüpft sein. Es kann zu einem höheren Verbrauch kommen, die Leistung des Motors kann sich verschlechtern oder ein höherer Verschleiß eintreten. Darüber hinaus muss mit einem Wertverlust für das Fahrzeug gerechnet werden.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung weisen die betroffenen Fahrzeuge einen Mangel auf, der behoben werden muss. „Damit ist es jedoch nicht getan. Den Käufern ist schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigen lässt, wie die Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt. Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Opel durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.