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Abgasskandal - Opel setzt Rückruf des KBA um

Der Abgasskandal ist auch an Opel nicht spurlos vorüber gegangen. Schon im Oktober 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 angeordnet. Grund für den Rückruf: Eine unzulässige Abschalteinrichtung muss entfernt werden.

Derzeit wird der Rückruf offenbar umgesetzt und die Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code E15-2025000 (17-R-021) und wurde am 23. Januar 2020 vom KBA veröffentlicht.

Das Behörde hatte den Rückruf angeordnet, weil die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert werde und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden. Dies sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das KBA. Eine bereits seit April 2018 laufende freiwillige Rückrufaktion sei nicht ausreichend, so die Behörde, die aus dem freiwilligen einen verpflichtenden Rückruf machte.

Opel hat sich lange und am Ende vergeblich gegen den Rückruf gewehrt. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6.11.2019 bestätigt, dass Opel die Diesel-Modelle zurückrufen muss (Az.: 5 MB 3/19). Es ließ aber offen, ob es sich bei der beanstandeten Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Dies müsse letztlich in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston in einem Verfahren zum VW-Abgasskandal am 30. April 2020 deutlich gemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien, dürfte klar sein, dass es sich bei dem von Opel verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Denn die Generalanwältin führte weiter aus, dass Ausnahmen nur zulässig sein können, wenn sie zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung nötig sind. „Gerade das ist bei Thermofenstern nicht der Fall. Sie sollen den Motor langfristig vor Versottung schützen. Das fällt aber nicht unter die zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Betroffene Opel-Halter haben daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Opel durchzusetzen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.