Rückrufservice

Abgasskandal - Paukenschlag des EuGH - C-100/21

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.

„Deutsche Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Damit ist es nun vorbei. Nach dem EuGH-Urteil reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche erheblich, gerade auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster bei der Abgasreinigung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Solche Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor optimal arbeitet. Bei hohen oder kühleren Außentemperaturen wird die Abgasreinigung jedoch reduziert. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt und gesetzliche Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden.

Autobauer argumentieren regelmäßig, dass die Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig seien. Der EuGH hat dieser Argumentation aber eine klare Absage erteilt und mit mehreren Urteilen deutlich gemacht, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Auch das Verwaltungsgericht Schleswig hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Software-Update bei einem VW Golf mit dem Skandalmotor EA 189 unzulässig ist, weil es nach dem Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. Etlichen Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns bei denen nach Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 ein Update aufgespielt wurde, könnte nun ein erneuter Rückruf drohen.

Vor dem EuGH ging es nun um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Der Käufer hatte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht. Das Landgericht Ravensburg hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob sich Mercedes schon dann schadenersatzpflichtig gemacht hat, wenn das Thermofenster nur fahrlässig und nicht aus Vorsatz verwendet wurde, um die Einhaltung der Grenzwerte beim Emissionsausstoß zu umgehen.

Der EuGH teilte in seinem Urteil nun die Auffassung seines Generalanwalts Athanasios Rantos, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen. Mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung versichere der Hersteller dem Käufer, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies sei aber nicht der Fall, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Die Interessen des Käufers, ein Auto zu erwerben, dass den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssten geschützt werden, so der EuGH.

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet und die Gerichte legten daher Verfahren zum Dieselskandal auf Eis. Die EuGH-Entscheidung bezieht sich zwar auf einen Mercedes. Thermofenster wurden aber auch von zahlreichen anderen Autoherstellern wie VW, Audi, Porsche, BMW oder Opel verwendet. „Demensprechend lässt sich das Urteil übertragen. Millionen Dieselfahrer haben nun gute Chancen, Schadenersatz im Abgasskandal durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Eine erste BGH-Entscheidung nach dem EuGH-Urteil steht am 8. Mai an. Dabei geht es um eine Schadenersatzklage gegen VW.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.