Rückrufservice

Porsche im Abgasskandal

EA897 - Manipulationen durch AUDI

Ob Porsche selbst im Abgasskandal die Finger im Spiel hatte, oder selbst von AUDI betrogen wurde - darüber streiten sich die Experten. Die Frage nach der Schuld ist für Besitzer der Porsche-SUVs, Panamera, Cayenne und Macan sowie der 911er Benziner nicht wirklich wesentlich, da der Hersteller und Vertragspartner Porsche als Anspruchsgegner in Schadenersatzklagen feststeht und das Unternehmen sich die Schuld von Zulieferern anrechnen lassen muss.

Worum geht es: Porsche nutzt für seine inzwischen aus dem Programm genommene Diesel-Flotte in den Hubraumstärken 3 und 4,2 Liter den Motortyp EA897 - entwickelt und produziert von AUDI. An die Motoren werden seitens der Zielgruppe große Anforderungen gestellt - Anforderungen, die unter Einhaltung der aktuellen Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Daher musste zwangsläufig "geschummelt" werden.

Zahlreiche Rückrufdokumentationen dokumentieren ebenso wie viele verbraucherfreundliche Gerichtsurteile deutschlandweit den Schadenersatzanspruch von Porsche-Besitzen.

Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Porsche-Besitzern unverbindliche und kostenlose Dienstleistungen und natürlich auch eine kompetente Begleitung im Klageverfahren an.

Was wir für Sie tun können:

  • Kostenlose Abfrage der Rechtschutzversicherung
  • Kostenlose Erstberatung
  • Abfrage von Prozesskostenfinanzierungen
  • Klage in 1. und 2. Instanz

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.