Rückrufservice

Porsche im Abgasskandal

EA897 - Manipulationen durch AUDI

Ob Porsche selbst im Abgasskandal die Finger im Spiel hatte, oder selbst von AUDI betrogen wurde - darüber streiten sich die Experten. Die Frage nach der Schuld ist für Besitzer der Porsche-SUVs, Panamera, Cayenne und Macan sowie der 911er Benziner nicht wirklich wesentlich, da der Hersteller und Vertragspartner Porsche als Anspruchsgegner in Schadenersatzklagen feststeht und das Unternehmen sich die Schuld von Zulieferern anrechnen lassen muss.

Worum geht es: Porsche nutzt für seine inzwischen aus dem Programm genommene Diesel-Flotte in den Hubraumstärken 3 und 4,2 Liter den Motortyp EA897 - entwickelt und produziert von AUDI. An die Motoren werden seitens der Zielgruppe große Anforderungen gestellt - Anforderungen, die unter Einhaltung der aktuellen Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Daher musste zwangsläufig "geschummelt" werden.

Zahlreiche Rückrufdokumentationen dokumentieren ebenso wie viele verbraucherfreundliche Gerichtsurteile deutschlandweit den Schadenersatzanspruch von Porsche-Besitzen.

Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Porsche-Besitzern unverbindliche und kostenlose Dienstleistungen und natürlich auch eine kompetente Begleitung im Klageverfahren an.

Was wir für Sie tun können:

  • Kostenlose Abfrage der Rechtschutzversicherung
  • Kostenlose Erstberatung
  • Abfrage von Prozesskostenfinanzierungen
  • Klage in 1. und 2. Instanz

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.