Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt dem Käufer eines Porsche Macan Schadenersatz zugesprochen. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, habe sich die Konzernschwester Audi als Herstellerin des Motors schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 21. Mai 2024 (Az.: 24 U 25/22).
Der Kläger hatte den Porsche Macan S für rund 87.500 Euro gekauft. In dem SUV ist ein 3,0 Liter V6 TDI Motor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Entwickelt und hergestellt wurde der Dieselmotor von der Konzernschwester Audi. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. So käme u.a. die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz.
Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Die Aufheizstrategie bewirke, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Während die Klage in erster Instanz noch gescheitert war, sprach das OLG Frankfurt dem Kläger im Berufungsverfahren Schadenersatz zu. Audi habe als Herstellerin des Motors eine Aufheizfunktion verbaut, die im Ergebnis nur im Prüfungsverfahren die Einhaltung des Stickoxid-Grenzwertes sicherstellt, jedoch nicht im realen Straßenverkehr. Es handele sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Abschaltfunktion sei dann unzulässig, wenn sie die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen verringert. Genau dies sei hier der Fall, führte das OLG aus.
Audi habe den Kläger damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das OLG Frankfurt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Da er den Porsche Macan inzwischen weiterverkauft hat, müsse er sich den erzielten Verkaufspreis (31.500 Euro) sowie eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 102.000 Kilometer in Höhe von rund 29.700 Euro anrechnen lassen. Unterm Strich habe er damit einen Schadenersatzanspruch in Höhe von ca. 26.300 Euro.
„Das Urteil zeigt, dass sich nach wie vor Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen lassen. Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen, haben sich die Chancen noch erhöht. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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