Rückrufservice

Abgasskandal Porsche Macan - OLG Frankfurt spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt dem Käufer eines Porsche Macan Schadenersatz zugesprochen. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, habe sich die Konzernschwester Audi als Herstellerin des Motors schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 21. Mai 2024 (Az.: 24 U 25/22).

Der Kläger hatte den Porsche Macan S für rund 87.500 Euro gekauft. In dem SUV ist ein 3,0 Liter V6 TDI Motor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Entwickelt und hergestellt wurde der Dieselmotor von der Konzernschwester Audi. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. So käme u.a. die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Die Aufheizstrategie bewirke, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Während die Klage in erster Instanz noch gescheitert war, sprach das OLG Frankfurt dem Kläger im Berufungsverfahren Schadenersatz zu. Audi habe als Herstellerin des Motors eine Aufheizfunktion verbaut, die im Ergebnis nur im Prüfungsverfahren die Einhaltung des Stickoxid-Grenzwertes sicherstellt, jedoch nicht im realen Straßenverkehr. Es handele sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Abschaltfunktion sei dann unzulässig, wenn sie die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen verringert. Genau dies sei hier der Fall, führte das OLG aus.

Audi habe den Kläger damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das OLG Frankfurt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Da er den Porsche Macan inzwischen weiterverkauft hat, müsse er sich den erzielten Verkaufspreis (31.500 Euro) sowie eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 102.000 Kilometer in Höhe von rund 29.700 Euro anrechnen lassen. Unterm Strich habe er damit einen Schadenersatzanspruch in Höhe von ca. 26.300 Euro.

„Das Urteil zeigt, dass sich nach wie vor Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen lassen. Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen, haben sich die Chancen noch erhöht. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.