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Abgasskandal - Razzia bei Suzuki

Neues Kapitel im Abgasskandal: Suzuki steht unter Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ließ deshalb am 27. April 2022 Geschäftsräume von Suzuki im südhessischen Bensheim untersuchen.

Der Verdacht richtet sich nicht nur gegen Suzuki, sondern auch gegen Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) als Motorenhersteller und dem japanisch-italienischen Software-Zulieferer Marelli. Auch hier wurden Geschäftsräume in Heidelberg, Italien und Ungarn durchsucht. Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt steht Suzuki unter Verdacht bei rund 22.000 Dieselfahrzeugen der Modelle SX4 S-Cross, Swift und Vitara unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Kunden so über Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht zu haben. Konkret geht es um Fahrzeuge der Baujahre bis 2018 mit der Abgasnorm Euro 6 und Dieselmotoren mit 1.3, 1.6 und 2 Liter Hubraum. Die Motoren stammen von Fiat Chrysler. Auch gegen Fiat wird bereits wegen des Verdachts der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen ermittelt.

Die unzulässigen Abschalteinrichtungen sollen zur Folge haben, dass die Abgasreinigung im realen Straßenbetrieb erheblich reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass die betroffenen Fahrzeuge im Realbetrieb mehr Stickoxide ausstoßen als zulässig sind. Damit seien die Voraussetzung für eine Zulassung nach der Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.

„Das kann auch Konsequenzen für die betroffenen Suzuki-Fahrer haben. Erfüllen ihre Fahrzeuge die Zulassungsvoraussetzungen nicht, kann im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung drohen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings können sich die Suzuki-Kunden auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Zunächst sind Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ein Schaden ist ihnen regelmäßig schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. „Wie die Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, haben durch Abgasmanipulationen geschädigte Autokäufer daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.