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Abgasskandal - Razzia bei Suzuki

28.04.2022

Neues Kapitel im Abgasskandal: Suzuki steht unter Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ließ deshalb am 27. April 2022 Geschäftsräume von Suzuki im südhessischen Bensheim untersuchen.

Der Verdacht richtet sich nicht nur gegen Suzuki, sondern auch gegen Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) als Motorenhersteller und dem japanisch-italienischen Software-Zulieferer Marelli. Auch hier wurden Geschäftsräume in Heidelberg, Italien und Ungarn durchsucht. Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt steht Suzuki unter Verdacht bei rund 22.000 Dieselfahrzeugen der Modelle SX4 S-Cross, Swift und Vitara unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Kunden so über Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht zu haben. Konkret geht es um Fahrzeuge der Baujahre bis 2018 mit der Abgasnorm Euro 6 und Dieselmotoren mit 1.3, 1.6 und 2 Liter Hubraum. Die Motoren stammen von Fiat Chrysler. Auch gegen Fiat wird bereits wegen des Verdachts der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen ermittelt.

Die unzulässigen Abschalteinrichtungen sollen zur Folge haben, dass die Abgasreinigung im realen Straßenbetrieb erheblich reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass die betroffenen Fahrzeuge im Realbetrieb mehr Stickoxide ausstoßen als zulässig sind. Damit seien die Voraussetzung für eine Zulassung nach der Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.

„Das kann auch Konsequenzen für die betroffenen Suzuki-Fahrer haben. Erfüllen ihre Fahrzeuge die Zulassungsvoraussetzungen nicht, kann im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung drohen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings können sich die Suzuki-Kunden auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Zunächst sind Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ein Schaden ist ihnen regelmäßig schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. „Wie die Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, haben durch Abgasmanipulationen geschädigte Autokäufer daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.