Neues Kapitel im Abgasskandal: Suzuki steht unter Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ließ deshalb am 27. April 2022 Geschäftsräume von Suzuki im südhessischen Bensheim untersuchen.
Der Verdacht richtet sich nicht nur gegen Suzuki, sondern auch gegen Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) als Motorenhersteller und dem japanisch-italienischen Software-Zulieferer Marelli. Auch hier wurden Geschäftsräume in Heidelberg, Italien und Ungarn durchsucht. Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt steht Suzuki unter Verdacht bei rund 22.000 Dieselfahrzeugen der Modelle SX4 S-Cross, Swift und Vitara unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Kunden so über Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht zu haben. Konkret geht es um Fahrzeuge der Baujahre bis 2018 mit der Abgasnorm Euro 6 und Dieselmotoren mit 1.3, 1.6 und 2 Liter Hubraum. Die Motoren stammen von Fiat Chrysler. Auch gegen Fiat wird bereits wegen des Verdachts der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen ermittelt.
Die unzulässigen Abschalteinrichtungen sollen zur Folge haben, dass die Abgasreinigung im realen Straßenbetrieb erheblich reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass die betroffenen Fahrzeuge im Realbetrieb mehr Stickoxide ausstoßen als zulässig sind. Damit seien die Voraussetzung für eine Zulassung nach der Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.
„Das kann auch Konsequenzen für die betroffenen Suzuki-Fahrer haben. Erfüllen ihre Fahrzeuge die Zulassungsvoraussetzungen nicht, kann im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung drohen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings können sich die Suzuki-Kunden auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Zunächst sind Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ein Schaden ist ihnen regelmäßig schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. „Wie die Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, haben durch Abgasmanipulationen geschädigte Autokäufer daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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