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Abgasskandal - Razzia bei Suzuki

Neues Kapitel im Abgasskandal: Suzuki steht unter Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ließ deshalb am 27. April 2022 Geschäftsräume von Suzuki im südhessischen Bensheim untersuchen.

Der Verdacht richtet sich nicht nur gegen Suzuki, sondern auch gegen Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) als Motorenhersteller und dem japanisch-italienischen Software-Zulieferer Marelli. Auch hier wurden Geschäftsräume in Heidelberg, Italien und Ungarn durchsucht. Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt steht Suzuki unter Verdacht bei rund 22.000 Dieselfahrzeugen der Modelle SX4 S-Cross, Swift und Vitara unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Kunden so über Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht zu haben. Konkret geht es um Fahrzeuge der Baujahre bis 2018 mit der Abgasnorm Euro 6 und Dieselmotoren mit 1.3, 1.6 und 2 Liter Hubraum. Die Motoren stammen von Fiat Chrysler. Auch gegen Fiat wird bereits wegen des Verdachts der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen ermittelt.

Die unzulässigen Abschalteinrichtungen sollen zur Folge haben, dass die Abgasreinigung im realen Straßenbetrieb erheblich reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass die betroffenen Fahrzeuge im Realbetrieb mehr Stickoxide ausstoßen als zulässig sind. Damit seien die Voraussetzung für eine Zulassung nach der Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.

„Das kann auch Konsequenzen für die betroffenen Suzuki-Fahrer haben. Erfüllen ihre Fahrzeuge die Zulassungsvoraussetzungen nicht, kann im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung drohen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings können sich die Suzuki-Kunden auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Zunächst sind Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ein Schaden ist ihnen regelmäßig schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. „Wie die Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, haben durch Abgasmanipulationen geschädigte Autokäufer daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.