Im Januar 2018 erreichte der Abgasskandal auch den Porsche Cayenne. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 mit V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 an. Betroffen von dem Rückruf waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2017, die unter dem Code AH09 in die Werkstätten gerufen wurden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.
Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hatte, mussten die betroffenen Porsche-Kunden das Software-Update aufspielen lassen, da ansonsten der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug gedroht hätte. Welche langfristigen Auswirkungen das Software-Update auf Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat ist ungewiss. Hinzu kommt, dass ein Fahrzeug durch einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung regelmäßig auch einen Wertverlust erleidet.
Die betroffenen Porsche-Käufer müssen diese Entwicklung nicht hinnehmen, sondern haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Da die Dieselmotoren von Porsche nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurden, steht auch Audi für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Haftung. Eine Reihe von Gerichten hat Audi daher schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.
Die Rechtsprechung zeigt, dass auch im Porsche-Abgasskandal gute Möglichkeiten bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Im Abgasskandal bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche drei Jahre nachdem der Fahrzeugkäufer Kenntnis von seinen Anspruch erlangt hat, verjähren. Diese Kenntnis wird von den Gerichten häufig mit dem Erhalt des Rückrufschreibens vorausgesetzt.
Da der Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 Anfang 2018 erfolgte, drohen die Ansprüche zum Jahresende 2021 zu verjähren. „Betroffene Porsche-Kunden sollten daher umgehend handeln und ihre Ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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