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Abgasskandal: Rückruf für Porsche Cayenne 3,0 - Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Im Januar 2018 erreichte der Abgasskandal auch den Porsche Cayenne. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 mit V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 an. Betroffen von dem Rückruf waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2017, die unter dem Code AH09 in die Werkstätten gerufen wurden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hatte, mussten die betroffenen Porsche-Kunden das Software-Update aufspielen lassen, da ansonsten der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug gedroht hätte. Welche langfristigen Auswirkungen das Software-Update auf Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat ist ungewiss. Hinzu kommt, dass ein Fahrzeug durch einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung regelmäßig auch einen Wertverlust erleidet.

Die betroffenen Porsche-Käufer müssen diese Entwicklung nicht hinnehmen, sondern haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Da die Dieselmotoren von Porsche nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurden, steht auch Audi für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Haftung. Eine Reihe von Gerichten hat Audi daher schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Die Rechtsprechung zeigt, dass auch im Porsche-Abgasskandal gute Möglichkeiten bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Im Abgasskandal bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche drei Jahre nachdem der Fahrzeugkäufer Kenntnis von seinen Anspruch erlangt hat, verjähren. Diese Kenntnis wird von den Gerichten häufig mit dem Erhalt des Rückrufschreibens vorausgesetzt.

Da der Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 Anfang 2018 erfolgte, drohen die Ansprüche zum Jahresende 2021 zu verjähren. „Betroffene Porsche-Kunden sollten daher umgehend handeln und ihre Ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.