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Abgasskandal: Rückruf für Porsche Cayenne 3,0 - Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Im Januar 2018 erreichte der Abgasskandal auch den Porsche Cayenne. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 mit V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 an. Betroffen von dem Rückruf waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2017, die unter dem Code AH09 in die Werkstätten gerufen wurden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hatte, mussten die betroffenen Porsche-Kunden das Software-Update aufspielen lassen, da ansonsten der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug gedroht hätte. Welche langfristigen Auswirkungen das Software-Update auf Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat ist ungewiss. Hinzu kommt, dass ein Fahrzeug durch einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung regelmäßig auch einen Wertverlust erleidet.

Die betroffenen Porsche-Käufer müssen diese Entwicklung nicht hinnehmen, sondern haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Da die Dieselmotoren von Porsche nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurden, steht auch Audi für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Haftung. Eine Reihe von Gerichten hat Audi daher schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Die Rechtsprechung zeigt, dass auch im Porsche-Abgasskandal gute Möglichkeiten bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Im Abgasskandal bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche drei Jahre nachdem der Fahrzeugkäufer Kenntnis von seinen Anspruch erlangt hat, verjähren. Diese Kenntnis wird von den Gerichten häufig mit dem Erhalt des Rückrufschreibens vorausgesetzt.

Da der Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 Anfang 2018 erfolgte, drohen die Ansprüche zum Jahresende 2021 zu verjähren. „Betroffene Porsche-Kunden sollten daher umgehend handeln und ihre Ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.