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Abgasskandal: Rückruf für Porsche Cayenne 3,0 - Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Im Januar 2018 erreichte der Abgasskandal auch den Porsche Cayenne. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 mit V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 an. Betroffen von dem Rückruf waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2017, die unter dem Code AH09 in die Werkstätten gerufen wurden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hatte, mussten die betroffenen Porsche-Kunden das Software-Update aufspielen lassen, da ansonsten der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug gedroht hätte. Welche langfristigen Auswirkungen das Software-Update auf Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat ist ungewiss. Hinzu kommt, dass ein Fahrzeug durch einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung regelmäßig auch einen Wertverlust erleidet.

Die betroffenen Porsche-Käufer müssen diese Entwicklung nicht hinnehmen, sondern haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Da die Dieselmotoren von Porsche nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurden, steht auch Audi für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Haftung. Eine Reihe von Gerichten hat Audi daher schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Die Rechtsprechung zeigt, dass auch im Porsche-Abgasskandal gute Möglichkeiten bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Im Abgasskandal bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche drei Jahre nachdem der Fahrzeugkäufer Kenntnis von seinen Anspruch erlangt hat, verjähren. Diese Kenntnis wird von den Gerichten häufig mit dem Erhalt des Rückrufschreibens vorausgesetzt.

Da der Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 Anfang 2018 erfolgte, drohen die Ansprüche zum Jahresende 2021 zu verjähren. „Betroffene Porsche-Kunden sollten daher umgehend handeln und ihre Ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).