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Abgasskandal - Schadenersatz beim Mercedes Marco Polo

Das OLG Köln hat schon im November 2020 entschieden, dass die Daimler AG im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes Marco Polo leisten muss (Az.: 7 U 35/20). Daimler habe in dem Camper  eine unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, stellte das OLG Köln fest und ließ die Revision zum BGH nicht zu. Nun zog das Landgericht Stuttgart nach. Mit Urteil vom 9. Februar 2021 verurteilte es die Daimler AG ebenfalls bei einem Mercedes Marco Polo zu Schadenersatz (Az.: 23 O 175/20). Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Mercedes Marco Polo 250 d mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 im September 2019 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung geltend. Diese sorge dafür, dass der Emissionsausstoß im Prüfzyklus reduziert werde. Im normalem Straßenverkehr komme diese Funktion jedoch kaum zum Einsatz, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sei diese Funktion im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offengelegt und die Prüfer somit getäuscht worden.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation und sprach dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. In dem Mercedes Marco Polo des Klägers komme die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können, so das Gericht.

Daimler habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger damit geschädigt. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Daimler gerät im Abgasskandal immer weiter unter Druck. Die Gerichte verlangen, dass sich der Autobauer im Rahmen seiner sekundären Darlegungspflicht zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen äußert und welche Angaben dazu gegenüber dem KBA gemacht wurden. Solange die Daimler AG keine aussagekräftigen Unterlagen dazu vorlegt, kann sie den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften und die Chancen auf Schadenersatz steigen weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.