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Abgasskandal – Schadenersatz für Audi A5 mit Dieselmotor EA 288

Im Abgasskandal ist VW mit Urteil vom 22. Februar 2022 vom Landgericht Düsseldorf zu Schadenersatz bei einem Audi A5 mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt worden (Az.: 16 O 248/20). Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.

Wie schon der Vorgänger wird auch der EA 288 von VW gebaut und in Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Geht es nach den Aussagen von VW gibt es bei diesem Motor keine Abgasmanipulationen. Gerichte, wie nun das LG Düsseldorf, sehen das jedoch zunehmend anders und sprechen den geschädigten Käufern Schadenersatz zu.

Der Audi A5 2.0 TDI des Klägers in dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf verfügt über eine sog. Fahrkurvenerkennung. Diese Funktion erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, ändert sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr zeigt das Fahrzeug dann ein anderes Emissionsverhalten und der Stickoxid-Ausstoß steigt.

So eine Funktion stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, so das LG Düsseldorf. VW habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können und trotz Aufforderung des Gerichts nicht erklärt, aus welchem Grund die Fahrkurvenerkennung verwendet wurde.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Da der Kläger den Kaufvertrag nicht vollständig rückabwickeln wollte, habe er auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz, so das Gericht. Dabei behält er den Pkw und bekommt den sog. Minderwert als Schadenersatz. Der Kaufpreis wird um den Betrag gemindert, den das Auto durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert ist. Nach dem Urteil des LG Düsseldorf sind dies 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

„Der VW-Abgasskandal setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort und auch hier bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.