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Abgasskandal - Schadenersatz für Audi SQ5

Audi ist im Abgasskandal erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen entschied mit Urteil vom 15. Februar 2023, dass in einem Audi SQ5 mit 3-Liter-TDI-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.

Der Audi SQ5 3.0 TDI wurde im März 2016 als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Die Kläger machten daher Schadenersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Ellwangen kam zu der Überzeugung, dass Audi das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet habe. Die Software sei dabei so programmiert worden, dass das Emissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand anders ist als im realen Straßenverkehr. So hätten die Kläger dargelegt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie zum Einsatz kommt. Das habe zur Folge, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus eingehalten werden. Da die Funktion im Realbetrieb jedoch kaum aktiv sei, führe dies zu einem Anstieg der Emissionswerte. Audi habe diesen Vorwurf nicht widerlegt, so das Gericht.

Audi habe die Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten, entschied das LG Ellwangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könnten die Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„So wie das LG Ellwangen haben schon zahlreiche Gerichte Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt, u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Hamm, Naumburg oder München. Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sollte die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist bereits abgelaufen sein, kann immer noch Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB geltend gemacht werden, sofern das Fahrzeug als Neuwagen angeschafft wurde. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.