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Abgasskandal - Schadenersatz für Mercedes A

Im Abgasskandal muss die Daimler AG eine Mercedes-A-Klasse zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden (Az. 8 O 239/20).

Konkret ging es in dem Verfahren um einen Mercedes A 200 Diesel mit dem Motor des Typs OM 651. Die Klagepartei machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung u.a. in der Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet werde.

Das Landgericht Freiburg folgte der Argumentation der Klagepartei. Sie habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Die Klagepartei habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Die Daimler AG habe diesen Vorwurf nicht widerlegt. Trotz Hinweises des Gerichts sei die Daimler AG ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und  habe sich nicht konkret zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen geäußert. Zudem wurde im Zusammenhang mit den Stickoxid-Emissionen ein Software-Update für das Fahrzeug angeboten. Das lege den Verdacht nahe, dass zumindest vor dem Update Teile des Emissionskontrollsystems aktiviert bzw. deaktiviert wurden. Daimler habe dazu keine Stellung bezogen, so das Gericht.

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte das Fahrzeug die Typengenehmigung nicht erhalten dürfen. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags über ein Auto, das gar nicht auf den Markt hätte kommen dürfen, ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Freiburg.

Daimler muss die Mercedes A-Klasse zurücknehmen und alle erbrachten Aufwendungen, den gezahlten Kaufpreis und die bisher erbrachten Darlehensraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Zudem ist die Klagepartei von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Autokaufs freizustellen.

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst weiter. Damit steigen auch die Chancen auf Schadenersatz. Neben diversen Landgerichten wie dem LG Freiburg haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler schon wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.