Im Abgasskandal muss die Daimler AG eine Mercedes-A-Klasse zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden (Az. 8 O 239/20).
Konkret ging es in dem Verfahren um einen Mercedes A 200 Diesel mit dem Motor des Typs OM 651. Die Klagepartei machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung u.a. in der Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet werde.
Das Landgericht Freiburg folgte der Argumentation der Klagepartei. Sie habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Die Klagepartei habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Die Daimler AG habe diesen Vorwurf nicht widerlegt. Trotz Hinweises des Gerichts sei die Daimler AG ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und habe sich nicht konkret zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen geäußert. Zudem wurde im Zusammenhang mit den Stickoxid-Emissionen ein Software-Update für das Fahrzeug angeboten. Das lege den Verdacht nahe, dass zumindest vor dem Update Teile des Emissionskontrollsystems aktiviert bzw. deaktiviert wurden. Daimler habe dazu keine Stellung bezogen, so das Gericht.
Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte das Fahrzeug die Typengenehmigung nicht erhalten dürfen. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags über ein Auto, das gar nicht auf den Markt hätte kommen dürfen, ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Freiburg.
Daimler muss die Mercedes A-Klasse zurücknehmen und alle erbrachten Aufwendungen, den gezahlten Kaufpreis und die bisher erbrachten Darlehensraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Zudem ist die Klagepartei von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Autokaufs freizustellen.
Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst weiter. Damit steigen auch die Chancen auf Schadenersatz. Neben diversen Landgerichten wie dem LG Freiburg haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler schon wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.
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