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Abgasskandal - Schadenersatz für Mercedes C 300 CDI

Der Käufer eines Mercedes C 300 CDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart ist mit Urteil vom 9. Juni 2022 zu der Überzeugung gekommen, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und dem Kläger Schadenersatz schuldet.

Der Kläger hatte den Mercedes C 300 CDI im September 2013 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

So komme u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Die Funktion bewirke, dass der Kühlmittelkreislauf im Prüfmodus kühler gehalten wird und die Erwärmung des Motoröls so verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich, so der Kläger.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Mercedes habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Dem Argument des Autobauers, dass es ausreiche, wenn die Grenzwerte für den Emissionsausstoß im Prüfmodus eingehalten werden, erteilte das Gericht eine klare Absage. Die Grenzwerte seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im realen Straßenverkehr unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten.

Mercedes habe zwar für das Modell eine EG-Typengenehmigung erlangt, die technischen Voraussetzungen dafür, nämlich die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, tatsächlich aber nicht erfüllt. Dadurch habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung wieder entzogen wird.

Dem Käufer sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es sei sehr wahrscheinlich, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Widerruf der Zulassung droht, so das LG Stuttgart.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Pkw könne der Kläger von Mercedes die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.