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Abgasskandal - Schadenersatz für Mercedes C 300 CDI

Der Käufer eines Mercedes C 300 CDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart ist mit Urteil vom 9. Juni 2022 zu der Überzeugung gekommen, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und dem Kläger Schadenersatz schuldet.

Der Kläger hatte den Mercedes C 300 CDI im September 2013 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

So komme u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Die Funktion bewirke, dass der Kühlmittelkreislauf im Prüfmodus kühler gehalten wird und die Erwärmung des Motoröls so verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich, so der Kläger.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Mercedes habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Dem Argument des Autobauers, dass es ausreiche, wenn die Grenzwerte für den Emissionsausstoß im Prüfmodus eingehalten werden, erteilte das Gericht eine klare Absage. Die Grenzwerte seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im realen Straßenverkehr unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten.

Mercedes habe zwar für das Modell eine EG-Typengenehmigung erlangt, die technischen Voraussetzungen dafür, nämlich die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, tatsächlich aber nicht erfüllt. Dadurch habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung wieder entzogen wird.

Dem Käufer sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es sei sehr wahrscheinlich, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Widerruf der Zulassung droht, so das LG Stuttgart.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Pkw könne der Kläger von Mercedes die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.