Rückrufservice

Abgasskandal - Schadenersatz für Mercedes GLK 220

Im Sommer 2019 rief das Kraftfahrt-Bundesamt Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic wegen einer unzulässigen Abschaltrichtung zurück. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9. Oktober 2020 zeigt (Az.: 14 O 89/20).

Vor dem LG Stuttgart ging es um einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor des Typs OM 651. Das KBA hatte im Juni 2019 einen verpflichtenden Rückruf für spezifische Varianten dieses Modells angeordnet. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte der Kläger nun Schadenersatzansprüche geltend. Der Stickoxid-Ausstoß werde mit Hilfe einer sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr reduziert.

Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Der Kläger habe das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend substantiiert vorgetragen. Alleine der Rückruf des KBA liefere schon ausreichend greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung. Daimler sei es hingegen nicht gelungen, das Vorliegen einer Prüfstandserkennung hinreichend zu bestreiten. Der Autohersteller habe nicht dargelegt, welche Funktionen durch das Update konkret geändert bzw. beseitigt werden sollen.

Daimler habe die Wahl entweder die mit dem Update entfallenen Funktionen zu benennen und diesen Sachverhalt rechtlich überprüfen zu lassen oder, je nach Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage, den Prozess zu verlieren, fand das LG Stuttgart deutliche Worte.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteirichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Schaden liege schon im Abschuss des Kaufvertrags, der bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung erst gar nicht erfolgt wäre, so das Gericht.

„Die Urteile gegen Mercedes im Abgasskandal häufen sich. Kürzlich hat auch das OLG Naumburg, ebenfalls bei einem Mercedes GLK 220 CDI entschieden, dass Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston hat am 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Funktionen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zählen demnach nicht zu diesen Ausnahmen. Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, dürften damit noch weiter gestiegen sein“ so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.