Im Sommer 2019 rief das Kraftfahrt-Bundesamt Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic wegen einer unzulässigen Abschaltrichtung zurück. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9. Oktober 2020 zeigt (Az.: 14 O 89/20).
Vor dem LG Stuttgart ging es um einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor des Typs OM 651. Das KBA hatte im Juni 2019 einen verpflichtenden Rückruf für spezifische Varianten dieses Modells angeordnet. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte der Kläger nun Schadenersatzansprüche geltend. Der Stickoxid-Ausstoß werde mit Hilfe einer sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr reduziert.
Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
Der Kläger habe das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend substantiiert vorgetragen. Alleine der Rückruf des KBA liefere schon ausreichend greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung. Daimler sei es hingegen nicht gelungen, das Vorliegen einer Prüfstandserkennung hinreichend zu bestreiten. Der Autohersteller habe nicht dargelegt, welche Funktionen durch das Update konkret geändert bzw. beseitigt werden sollen.
Daimler habe die Wahl entweder die mit dem Update entfallenen Funktionen zu benennen und diesen Sachverhalt rechtlich überprüfen zu lassen oder, je nach Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage, den Prozess zu verlieren, fand das LG Stuttgart deutliche Worte.
Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteirichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Schaden liege schon im Abschuss des Kaufvertrags, der bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung erst gar nicht erfolgt wäre, so das Gericht.
„Die Urteile gegen Mercedes im Abgasskandal häufen sich. Kürzlich hat auch das OLG Naumburg, ebenfalls bei einem Mercedes GLK 220 CDI entschieden, dass Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston hat am 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.
„Funktionen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zählen demnach nicht zu diesen Ausnahmen. Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, dürften damit noch weiter gestiegen sein“ so Rechtsanwalt Gisevius.
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