Die Daimler AG ist im Abgasskandal ein weiteres Mal vom Landgericht Stuttgart zu Schadenersatz verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 21. Mai 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt (Az.: 23 O 276/20).
Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI Blue Efficiency im Juni 2016 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.
Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in dem Motor die sog. Kühlmittel-Solltemperatur verwendet werde. Diese führe dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert werde. Im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv und der Emissions-Ausstoß steige wieder an. Außerdem komme bei der Abgasreinigung ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Dadurch werde die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert bzw. vollständig abgeschaltet. Gegenüber dem KBA seien diese Funktionen im Typengenehmigungsverfahren nicht vollständig offengelegt und die Behörde getäuscht worden.
Das LG Stuttgart folgte weitgehend der Argumentation des Klägers. Er sei durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Das Fahrzeug sei unstreitig von einem Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Da die Behörde keine Details zu den Gründen des Rückrufs genannt hat, könne vom Kläger nicht verlangt werden, dass er konkret die Funktion benennen kann, die die Behörde bemängelt hat, so das Gericht. Daimler hätte hier Licht ins Dunkel bringen können, hat aber nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente vorgelegt. Damit bleibe unklar, welche Funktionen das KBA konkret beanstandet hat. Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler so nicht widerlegen könne, stellte das LG Stuttgart klar.
Zudem stelle auch das sog. Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, führte das Gericht weiter aus. Auch hier habe Daimler nicht dargestellt, welche Auswirkungen die Reduzierung der Abgasrückführung auf die Stickoxid-Emissionen des Fahrzeugs habe. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das Thermofenster notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten oder ob die Funktionsweise gegenüber dem KBA vollständig offengelegt wurde, so das LG Stuttgart.
Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Vertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.
Abgas-Skandal
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„Für Daimler wird die Luft im Abgasskandal immer dünner. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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