Im Abgasskandal geht ein Mercedes V 250 Diesel zurück und der Käufer kann im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 6. Mai 2022 entschieden (Az.: 17 O 827/21).
Der Kläger hatte den Mercedes V 250 im September 2016 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.
Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So käme u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz, die im Prüfmodus dafür sorgt, dass sich die Erwärmung des Motoröls verzögert und der Stickoxid-Ausstoß dadurch gesenkt wird. Allerdings ist diese Funktion unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr kaum aktiv, so dass sich der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht.
Mercedes konnte den Vorwurf der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen und äußerte sich auch nicht näher zu den Gründen des KBA für den Rückruf. Das Landgericht Stuttgart folgte daher den Ausführungen des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht. Der Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden, d.h. Mercedes muss die V-Klasse zurücknehmen und im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen.
„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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