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Abgasskandal: Schadenersatz für Porsche Macan - Verjährung droht Ende 2021

Im Abgasskandal muss die Audi AG als Herstellerin des Motors Schadenersatz bei einem Porsche Macan S Diesel leisten. Das hat das Landgericht Memmingen mit Urteil vom 8. Oktober 2021 entschieden.

Der Kläger hatte den Porsche Macan S Diesel 3.0 TDI im Juni 2016 gekauft. In dem SUV ist ein von der Konzernschwester Audi entwickelter und hergestellter 3-Liter-V6-TDI-Motor verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. in Form der sog. schnellen Motoraufwärmstrategie zum Einsatz kämen.

Die Klage hatte Erfolg. Audi habe den in dem Porsche Macan S verwendeten Motor hergestellt und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Zulassungsbehörde sei im Typengenehmigungsverfahren getäuscht und so die EG-Typengenehmigung erschlichen worden, so das Landgericht Memmingen. Als die verwendete sog. Aufheizstrategie entdeckt wurde, hat das KBA sie als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und daher den Rückruf angeordnet.

Der Kläger habe schon bei Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, da es auf der Hand liege, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte, so das LG Memmingen. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden und gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, urteilte das Gericht.

Neben dem Porsche Macan wurde auch der Porsche Cayenne sowie zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Wie zahlreiche Urteile zeigen, bestehen gute Chancen Schadenersatz gegen die Audi AG als Motorenherstellerin durchzusetzen. „Allerdings muss die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden. Wer im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten hat, muss jetzt handeln, da Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.