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Abgasskandal - Schadenersatz für VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288

VW ist vom Landgericht Stuttgart im Abgasskandal bei einem Golf VII mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht stellte mit Urteil vom 8. September 2022 fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW sich gegenüber dem Kläger schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 20 O 131/22).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 und wird ebenfalls bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich auch bei dem Nachfolgemotor nicht erledigt.

Der VW Golf VII in dem zu Grunde liegenden Fall ist zwar nicht von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Kläger stellte aber hinreichend substantiiert dar, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Straßenverkehr einhalte.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 müssen die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch unter normalen Betriebsbedingungen und nicht nur im Prüfmodus eingehalten werden. Diese Vorgabe habe VW nicht erfüllt und der Kläger habe daher gemäß § 823 Abs. 2 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Stuttgart.

„Bemerkenswert ist, dass das LG Stuttgart nicht die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB für den Schadenersatzanspruch zur Voraussetzung macht, sondern diesen Anspruch auch schon bei einem fahrlässigen Verhalten des Autoherstellers sieht. Damit stößt es in die gleiche Richtung wie EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos, der in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich machte, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hat in diesem Fall noch kein Urteil gesprochen. Schließt er sich erwartungsgemäß der Ansicht der Generalanwalts an, erleichtert dies die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.