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Abgasskandal - Schadenersatz für VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288

VW ist vom Landgericht Stuttgart im Abgasskandal bei einem Golf VII mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht stellte mit Urteil vom 8. September 2022 fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW sich gegenüber dem Kläger schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 20 O 131/22).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 und wird ebenfalls bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich auch bei dem Nachfolgemotor nicht erledigt.

Der VW Golf VII in dem zu Grunde liegenden Fall ist zwar nicht von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Kläger stellte aber hinreichend substantiiert dar, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Straßenverkehr einhalte.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 müssen die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch unter normalen Betriebsbedingungen und nicht nur im Prüfmodus eingehalten werden. Diese Vorgabe habe VW nicht erfüllt und der Kläger habe daher gemäß § 823 Abs. 2 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Stuttgart.

„Bemerkenswert ist, dass das LG Stuttgart nicht die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB für den Schadenersatzanspruch zur Voraussetzung macht, sondern diesen Anspruch auch schon bei einem fahrlässigen Verhalten des Autoherstellers sieht. Damit stößt es in die gleiche Richtung wie EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos, der in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich machte, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hat in diesem Fall noch kein Urteil gesprochen. Schließt er sich erwartungsgemäß der Ansicht der Generalanwalts an, erleichtert dies die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.