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Abgasskandal – Schadenersatz für VW Passat mit Dieselmotor EA 288

Der Käufer eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 12. April 2022 entschieden (Az.: 3 O 266/21). Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Das LG Mönchengladbach kam zu der Überzeugung, dass VW auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Der Kläger hatte den VW Passat mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2019 als Gebrauchtwagen gekauft. Auch wenn für das Modell kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vorliegt, machte der Kläger Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug sei die sog. Fahrkurvenerkennung verbaut mit deren Hilfe der Prüfstand erkannt werde. Wird der Prüfstand erkannt, arbeite die Abgasreinigung in einem anderen, effizienteren Modus als im Realverkehr. Folge sei, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr höhere Stickoxid-Emissionen aufweise als im Prüfmodus, argumentierte der Kläger. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Die Klage hatte Erfolg. VW habe die Motorsteuerung so programmiert, dass das Fahrzeug im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten zeige als im Straßenverkehr. Das habe zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß unter realen Bedingungen höher ist als im Prüfzyklus. So eine Funktion stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, machte das LG Mönchengladbach deutlich. Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Wie schon das Vorgängermodell EA 189 wird auch der Dieselmotor EA 288 in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. „So wie das Landgericht Mönchengladbach sind inzwischen zahlreiche Gerichte zu der Überzeugung gekommen, dass VW auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.