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Abgasskandal – Schadenersatz für VW Passat mit Dieselmotor EA 288

Der Käufer eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 12. April 2022 entschieden (Az.: 3 O 266/21). Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Das LG Mönchengladbach kam zu der Überzeugung, dass VW auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Der Kläger hatte den VW Passat mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2019 als Gebrauchtwagen gekauft. Auch wenn für das Modell kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vorliegt, machte der Kläger Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug sei die sog. Fahrkurvenerkennung verbaut mit deren Hilfe der Prüfstand erkannt werde. Wird der Prüfstand erkannt, arbeite die Abgasreinigung in einem anderen, effizienteren Modus als im Realverkehr. Folge sei, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr höhere Stickoxid-Emissionen aufweise als im Prüfmodus, argumentierte der Kläger. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Die Klage hatte Erfolg. VW habe die Motorsteuerung so programmiert, dass das Fahrzeug im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten zeige als im Straßenverkehr. Das habe zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß unter realen Bedingungen höher ist als im Prüfzyklus. So eine Funktion stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, machte das LG Mönchengladbach deutlich. Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Wie schon das Vorgängermodell EA 189 wird auch der Dieselmotor EA 288 in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. „So wie das Landgericht Mönchengladbach sind inzwischen zahlreiche Gerichte zu der Überzeugung gekommen, dass VW auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.