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Abgasskandal - Schadenersatz für Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ist Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erneut verurteilt worden. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 9. Juni 2022, dass der Käufer eines Wohnmobils Sun Living Lido S35 SP Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 15 O 19/21). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das LG Köln.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Lido S35 SP des Herstellers Sun Living im März 2015 gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet und sei damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testzyklus im Prüfmodus aktiv.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, folgte das LG Köln der Argumentation des Klägers. Fiat habe den Vorwurf nicht widerlegen können und nicht bestritten, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit gelte der Vorwurf als zugestanden, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und gemäß § 826 BGB habe er Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er von Fiat Chrysler die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Köln.

„Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Abgasskandal auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz. Dabei wird das Fahrzeug nicht zurückgegeben, sondern der Kläger hat dann Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch wenn bislang kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt, bestehen gute Chancen im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben den Käufern inzwischen Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.