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Abgasskandal - Schadenersatz für Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ist Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erneut verurteilt worden. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 9. Juni 2022, dass der Käufer eines Wohnmobils Sun Living Lido S35 SP Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 15 O 19/21). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das LG Köln.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Lido S35 SP des Herstellers Sun Living im März 2015 gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet und sei damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testzyklus im Prüfmodus aktiv.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, folgte das LG Köln der Argumentation des Klägers. Fiat habe den Vorwurf nicht widerlegen können und nicht bestritten, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit gelte der Vorwurf als zugestanden, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und gemäß § 826 BGB habe er Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er von Fiat Chrysler die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Köln.

„Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Abgasskandal auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz. Dabei wird das Fahrzeug nicht zurückgegeben, sondern der Kläger hat dann Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch wenn bislang kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt, bestehen gute Chancen im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben den Käufern inzwischen Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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