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Abgasskandal - Schadenersatz für Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato

15.07.2022

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ist Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erneut verurteilt worden. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 9. Juni 2022, dass der Käufer eines Wohnmobils Sun Living Lido S35 SP Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 15 O 19/21). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das LG Köln.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Lido S35 SP des Herstellers Sun Living im März 2015 gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet und sei damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testzyklus im Prüfmodus aktiv.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, folgte das LG Köln der Argumentation des Klägers. Fiat habe den Vorwurf nicht widerlegen können und nicht bestritten, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit gelte der Vorwurf als zugestanden, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und gemäß § 826 BGB habe er Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er von Fiat Chrysler die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Köln.

„Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Abgasskandal auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz. Dabei wird das Fahrzeug nicht zurückgegeben, sondern der Kläger hat dann Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch wenn bislang kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt, bestehen gute Chancen im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben den Käufern inzwischen Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.