Der von VW gebaute und durch den Abgasskandal bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 kam auch in den Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda zum Einsatz. Aber muss beispielsweise ein Käufer eines Seat wissen, dass in dem Fahrzeug ein VW-Motor steckt? Das Landgericht Mönchengladbach sagt Nein. Mit Urteil vom 14. August 2020 sprach es dem Käufer eines Seat Exeo Schadenersatz zu, obwohl er den Pkw erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 erworben hatte (Az.: 11 O 432/19).
Der Bundesgerichtshof hat im Abgasskandal zwar entschieden, dass VW die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Allerdings habe VW das Verhalten nach Bekanntwerden des Dieselskandals geändert, so dass dem Autobauer nach dem 22. September 2015 keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen könne. Käufer, die ein von den Abgasmanipulationen betroffenes Fahrzeug erst später erworben haben, hätten daher keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 5/20). In dem von dem BGH entschiedenen Fall ging es um einen VW Touran, den der Kläger als Gebrauchtwagen gekauft hatte.
„Das BGH-Urteil lässt sich nicht pauschal auf alle Autokäufe nach September 2015 anwenden. Beim Kauf von Neuwagen oder Autos anderer Marken des VW-Konzerns, wie z.B. Seat, kann das schon wieder anders aussehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtanwälte.
Das zeigt das Urteil des LG Mönchengladbach. In dem Fall hatte der Kläger einen Seat Exeo mit dem Motor EA 189 erst im Oktober 2015 und damit nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft. Das Gericht sprach ihm dennoch Schadenersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Er habe nicht wissen können, dass der Motor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auch in einem Seat verwendet werde. Zudem sei die Bezeichnung EA 189 zu Beginn des Abgasskandals noch kein Begriff gewesen, so das Gericht.
In einem anderen Fall sprach das LG Krefeld mit Urteil vom 19. August 2020 dem Käufer eines VW Tiguan mit dem Motor EA 189 Schadenersatz zu, obwohl er das Fahrzeug erst im August 2016 erworben hatte. Im Unterschied zum BGH-Fall handelte es sich hier jedoch nicht um einen Gebraucht-, sondern um einen Neuwagen, den der Kläger direkt bei VW gekauft hatte. Fast ein Jahr nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals könne dem Käufer wieder eine entsprechende Arglosigkeit unterstellt werden, so das Gericht. Zudem habe VW hier die Gelegenheit gehabt, über die Betroffenheit des Fahrzeugs aufzuklären. Insofern könne hier immer noch Sittenwidrigkeit angenommen werden.
„Die Urteile zeigen, dass auch diejenigen, die ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, noch Schadenersatzansprüche haben können. Besonders Audi-, Seat- und Skoda-Käufer konnten nicht wissen, dass in dem Modell der VW-Skandalmotor steckt. Im Hinblick auf drohende Verjährung sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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