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Abgasskandal - Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Porsche Benzinern

Der Abgasskandal könnte sich bei Porsche auch auf Benziner ausweiten. Der Manipulationsverdacht hat sich inzwischen erhärtet und die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungen aufgenommen. Es geht um den Verdacht, dass die Käufer über den tatsächlichen Spritverbrauch getäuscht wurden.

Höhere Verbrauchswerte führen auch zu einem höheren CO2-Ausstoß. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Höhe der Kfz-Steuer, die sich am CO2-Ausstoß orientiert. Das bedeutet, dass es mittelbar auch zu Steuerhinterziehung gekommen sein kann. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bestätigte, bestehe der Verdacht, dass die von Manipulationen betroffenen Porsche-Fahrzeuge über keine wirksame Typ-Genehmigung verfügen. „Mit anderen Worten müssen die betroffenen Fahrzeug-Halter damit rechnen, dass ihnen die Zulassung entzogen wird“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In den Fokus der Ermittler sind dabei Porsche-Benziner der Baujahre 2007 bis 2017 geraten. Die aktuelle Produktion ist von der möglichen Manipulation nicht betroffen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt. Zuvor hatte die Behörde die Erteilung der Typengenehmigung vorübergehend ausgesetzt, nachdem sie von Porsche über den Verdacht informiert worden war.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen vier Porsche-Mitarbeiter. Vorstandsmitglieder sollen nicht darunter sein.

Erst kürzlich war bekannt geworden, dass sich der Verdacht der Abgasmanipulationen auch bei den internen Untersuchungen von Porsche weiter erhärtet hat. Mitarbeiter sollen bestätigt haben, dass bei den Prüffahrzeugen größere Zahnräder im Getriebe verwendet wurden als in der Serienproduktion. Das hat den Effekt, dass die Fahrzeuge an Spritzigkeit verlieren, dafür aber der Spritverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß sinkt. Das gilt aber nur für die Prüffahrzeuge. In der Serienproduktion hatten die Sportwagen dann die volle „Power“ und mit einem entsprechend höheren Verbrauch.

„Es ist zu vermuten, dass die Grenzwerte für den Kohlendioxid-Ausstoß ohne diese Manipulationen nicht eingehalten werden konnten. Das ist natürlich illegal und betroffene Porsche-Käufer können Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Porsche spricht davon, dass es in Einzelfällen zu Manipulationen gekommen sein könnte. Wie groß das Ausmaß tatsächlich ist, ist derzeit noch ungewiss. Porsche hatte den Verdacht der Abgasmanipulationen bei Benzinern bereits im Juni dem Kraftfahrt-Bundesamt, den US-amerikanischen Umweltbehörden und der Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.