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Abgasskandal Thermofenster - Generalanwalt des EuGH sieht Anspruch auf Schadenersatz

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat im Abgasskandal klare Kante gezeigt – zu Gunsten der geschädigten Verbraucher. In seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 machte er deutlich, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben. „Demnach haben Verbraucher auch bei der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hatte im Abgasskandal schon mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich sind. Maßnahmen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen. „Damit sind auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen. Die deutschen Gerichte sind bislang allerdings überwiegend davon ausgegangen, dass Autohersteller auch vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben müssen, damit die Käufer Schadenersatzansprüche haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Dieser Sichtweise erteilte EuGH-Generalanwalt Rantos eine Absage. In dem Verfahren zum Aktenzeichen C-100/21 ging es um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Das Thermofenster bewirkt, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen reduziert wird, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Landgericht Ravensburg rief den EuGH an, um zu klären, ob Mercedes sich durch das Thermofenster schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nach Einschätzung des Generalanwalts ist das der Fall. Der Käufer eines Autos mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Die Interessen des Käufers kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu kaufen, seien durch europäisches Recht geschützt. Mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung versichere der Hersteller dem Käufer, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Der EuGH muss dem Schlussantrag des Generalanwalts zwar nicht zwingend folgen, in der Regel schließt er sich der Argumentation aber an. Ist das auch diesmal der Fall, wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erheblich erleichtert auch im Hinblick auf Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. „Neben Mercedes verwenden auch viele andere Autohersteller derartige Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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