Rückrufservice

Abgasskandal Thermofenster - Generalanwalt des EuGH sieht Anspruch auf Schadenersatz

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat im Abgasskandal klare Kante gezeigt – zu Gunsten der geschädigten Verbraucher. In seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 machte er deutlich, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben. „Demnach haben Verbraucher auch bei der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung Anspruch auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hatte im Abgasskandal schon mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich sind. Maßnahmen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen. „Damit sind auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen. Die deutschen Gerichte sind bislang allerdings überwiegend davon ausgegangen, dass Autohersteller auch vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben müssen, damit die Käufer Schadenersatzansprüche haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Dieser Sichtweise erteilte EuGH-Generalanwalt Rantos eine Absage. In dem Verfahren zum Aktenzeichen C-100/21 ging es um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Das Thermofenster bewirkt, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen reduziert wird, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Landgericht Ravensburg rief den EuGH an, um zu klären, ob Mercedes sich durch das Thermofenster schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nach Einschätzung des Generalanwalts ist das der Fall. Der Käufer eines Autos mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Die Interessen des Käufers kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu kaufen, seien durch europäisches Recht geschützt. Mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung versichere der Hersteller dem Käufer, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Der EuGH muss dem Schlussantrag des Generalanwalts zwar nicht zwingend folgen, in der Regel schließt er sich der Argumentation aber an. Ist das auch diesmal der Fall, wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erheblich erleichtert auch im Hinblick auf Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. „Neben Mercedes verwenden auch viele andere Autohersteller derartige Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.