Rückrufservice

Abgasskandal: Unzulässige Thermofenster auch bei Mercedes

13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Damit ist das Modell trotz Software-Update weiter mit einer illegalen Abschalteinrichtung unterwegs, die entfernt werden muss. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Auch wenn das Urteil zunächst einen VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189 betrifft, dürfte es Auswirkungen auf andere VW-Modelle und Fahrzeuge anderer Hersteller haben. So hat beispielsweise auch Mercedes Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Nach Darstellung der Autohersteller sollen die Thermofenster aus Motorschutzgründen nötig sein. Dieser Argumentation hat das VG Schleswig allerdings eine klare Absage erteilt. „Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte auch für Mercedes-Fahrzeuge mit Thermofenster über kurz oder lang ein Rückruf anstehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Mercedes wären es nicht die ersten Rückrufe im Abgasskandal. Wegen der Verwendung unzulässiger Anschalteinrichtungen mussten eine lange Reihe unterschiedlicher Mercedes-Modelle in die Werkstatt gerufen werden. Die Widersprüche gegen die Rückrufe wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgewiesen. Mercedes beharrt zwar darauf, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen zulässig sind. Mit dieser Argumentation dürfte der Autobauer allerdings kaum durchkommen. Tatsächlich dürfte der Druck auf Mercedes aufgrund der Verwendung von Thermofenstern weiter steigen.

So hat der EuGH mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 8. November 2022 untermauert (Az.: C-873/19). Auch das VG Schleswig ist dieser Rechtsprechung nun gefolgt.

Dabei steht eine weitere wichtige Entscheidung des EuGH in Kürze an. Er wird voraussichtlich am 21. März 2023 darüber entscheiden, ob Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat dies bereits bejaht. Vielfach wird erwartet, dass der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgt. „Das würde die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutlich erleichtern. Denn bislang herrschte an deutschen Gerichten überwiegend die Auffassung, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich gehandelt hat. Dieser Vorsatz müsste bei einer entsprechenden Entscheidung des EuGH nicht mehr nachgewiesen werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem Verfahren vor dem EuGH zum Aktenzeichen C-100/21 geht es um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. „Das Urteil dürfte aber auch Signalwirkung auf andere Fahrzeuge mit Thermofenster haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.