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Abgasskandal: Unzulässige Thermofenster auch bei Mercedes

13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Damit ist das Modell trotz Software-Update weiter mit einer illegalen Abschalteinrichtung unterwegs, die entfernt werden muss. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Auch wenn das Urteil zunächst einen VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189 betrifft, dürfte es Auswirkungen auf andere VW-Modelle und Fahrzeuge anderer Hersteller haben. So hat beispielsweise auch Mercedes Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Nach Darstellung der Autohersteller sollen die Thermofenster aus Motorschutzgründen nötig sein. Dieser Argumentation hat das VG Schleswig allerdings eine klare Absage erteilt. „Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte auch für Mercedes-Fahrzeuge mit Thermofenster über kurz oder lang ein Rückruf anstehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Mercedes wären es nicht die ersten Rückrufe im Abgasskandal. Wegen der Verwendung unzulässiger Anschalteinrichtungen mussten eine lange Reihe unterschiedlicher Mercedes-Modelle in die Werkstatt gerufen werden. Die Widersprüche gegen die Rückrufe wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgewiesen. Mercedes beharrt zwar darauf, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen zulässig sind. Mit dieser Argumentation dürfte der Autobauer allerdings kaum durchkommen. Tatsächlich dürfte der Druck auf Mercedes aufgrund der Verwendung von Thermofenstern weiter steigen.

So hat der EuGH mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 8. November 2022 untermauert (Az.: C-873/19). Auch das VG Schleswig ist dieser Rechtsprechung nun gefolgt.

Dabei steht eine weitere wichtige Entscheidung des EuGH in Kürze an. Er wird voraussichtlich am 21. März 2023 darüber entscheiden, ob Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat dies bereits bejaht. Vielfach wird erwartet, dass der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgt. „Das würde die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutlich erleichtern. Denn bislang herrschte an deutschen Gerichten überwiegend die Auffassung, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich gehandelt hat. Dieser Vorsatz müsste bei einer entsprechenden Entscheidung des EuGH nicht mehr nachgewiesen werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem Verfahren vor dem EuGH zum Aktenzeichen C-100/21 geht es um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. „Das Urteil dürfte aber auch Signalwirkung auf andere Fahrzeuge mit Thermofenster haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
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In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
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Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.