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Abgasskandal: Unzulässige Thermofenster auch bei Mercedes

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Damit ist das Modell trotz Software-Update weiter mit einer illegalen Abschalteinrichtung unterwegs, die entfernt werden muss. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Auch wenn das Urteil zunächst einen VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189 betrifft, dürfte es Auswirkungen auf andere VW-Modelle und Fahrzeuge anderer Hersteller haben. So hat beispielsweise auch Mercedes Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Nach Darstellung der Autohersteller sollen die Thermofenster aus Motorschutzgründen nötig sein. Dieser Argumentation hat das VG Schleswig allerdings eine klare Absage erteilt. „Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte auch für Mercedes-Fahrzeuge mit Thermofenster über kurz oder lang ein Rückruf anstehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Mercedes wären es nicht die ersten Rückrufe im Abgasskandal. Wegen der Verwendung unzulässiger Anschalteinrichtungen mussten eine lange Reihe unterschiedlicher Mercedes-Modelle in die Werkstatt gerufen werden. Die Widersprüche gegen die Rückrufe wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgewiesen. Mercedes beharrt zwar darauf, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen zulässig sind. Mit dieser Argumentation dürfte der Autobauer allerdings kaum durchkommen. Tatsächlich dürfte der Druck auf Mercedes aufgrund der Verwendung von Thermofenstern weiter steigen.

So hat der EuGH mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 8. November 2022 untermauert (Az.: C-873/19). Auch das VG Schleswig ist dieser Rechtsprechung nun gefolgt.

Dabei steht eine weitere wichtige Entscheidung des EuGH in Kürze an. Er wird voraussichtlich am 21. März 2023 darüber entscheiden, ob Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat dies bereits bejaht. Vielfach wird erwartet, dass der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgt. „Das würde die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutlich erleichtern. Denn bislang herrschte an deutschen Gerichten überwiegend die Auffassung, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich gehandelt hat. Dieser Vorsatz müsste bei einer entsprechenden Entscheidung des EuGH nicht mehr nachgewiesen werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem Verfahren vor dem EuGH zum Aktenzeichen C-100/21 geht es um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. „Das Urteil dürfte aber auch Signalwirkung auf andere Fahrzeuge mit Thermofenster haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.