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Abgasskandal - Verdacht bei Porsche Benzinern erhärtet sich

Ende August wurde der Verdacht bekannt, dass es möglicherweise auch Abgasmanipulationen bei Porsche-Benzinern gab. Dieser Verdacht hat sich nun offenbar erhärtet.

Wie das Wirtschaftsmagazin Business Insider berichtet, wurden in den Prüffahrzeugen größere Zahnräder im Getriebe verwendet als in der Serienproduktion. Eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung: Durch die größeren Zahnräder verliert der Motor zwar ein wenig an Spritzigkeit dafür sinkt im Gegenzug der Kraftstoffverbrauch und der Kohlendioxid-Ausstoß wird reduziert. Dies haben dem Bericht zu Folge Mitarbeiter bei den internen Porsche-Untersuchungen angegeben.

Zulässig ist diese „Trickserei“ nicht. Prüffahrzeuge müssen mit den Fahrzeugen der Serienproduktion übereinstimmen. „Das legt den Verdacht nah, dass bei den betroffenen Porsche-Fahrzeugen die Grenzwerte für den CO2-Ausstoß anders nicht eingehalten werden konnten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Porsche hat die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen, räumt aber ein, dass es die Manipulationen in Einzelfällen gegeben haben könnte. Derzeit wird nach alten Prüffahrzeugen gesucht, um den Verdacht zu entkräften oder zu bestätigen. Nach derzeitigem Stand könnten Fahrzeuge der Baujahre 2008 bis 2016 betroffen sein. Die aktuelle Produktion sei definitiv nicht betroffen, versicherte Porsche.

Den Verdacht der Abgasmanipulationen bei Benzinern hatte Porsche bereits im Juni dem Kraftfahrt-Bundesamt, den US-amerikanischen Umweltbehörden und der Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt. Nach Medienberichten sollen Veränderungen erst vorgenommen worden sein, nachdem das KBA die Zulassung erteilt hatte. Betroffen sollen u.a. der Porsche 911 und der Porsche Panamera der Baujahre 2008 bis 2013 gewesen sein.

„Bestätigt sich der Verdacht, hätten die Fahrzeuge die Typengenehmigung nicht erhalten dürfen und Behörden und Verbraucher wurden getäuscht“, so Rechtsanwalt Seifert. Der Abgasskandal bei Porsche würde sich nicht mehr auf die Diesel-Modelle des Cayenne oder Macan beschränken, sondern auch Benziner erfassen. „Betroffene Porsche-Fahrer haben die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bei den Diesel-Modellen haben die Gerichte betroffenen Porsche-Käufern bereits Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

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