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Abgasskandal VG Schleswig - Thermofenster sind unzulässig

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update beim VW Golf 6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters enthält (Az.: 3 A 113/18). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte zwar die Genehmigung für das Software-Update erteilt, jetzt muss es auf Anweisung des Gerichts aber erneut tätig werden und VW anweisen, die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.

Das heißt, dass sich die betroffenen Fahrzeughalter auf einen verpflichtenden Rückruf einstellen müssen, da das Fahrzeug nachgerüstet werden muss, damit es nicht seine Zulassung verliert. Konkret betroffen ist zunächst der VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189. „Das ist wahrscheinlich nur der Anfang“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in Folge des VW-Abgasskandals musste bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum mit dem Dieselmotor EA 189 ein Software-Update aufgespielt werden. Bei diesen Modellen dürfte ein ähnliches Szenario drohen, nachdem das VG Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update beim VW Golf rechtswidrig ist.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind 118 weitere Verfahren anhängig. Die betreffen nicht nur VW-Fahrzeuge mit Software-Update, wie die DUH mitteilt. Es geht auch um Modelle von Audi und Porsche mit größeren Dieselmotoren, um Fahrzeuge von BMW, Mercedes und ausländischen Herstellern mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6a und 6b. Im Kern steht das umstrittene Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Der Europäische Gerichtshof hat schon im mehreren Verfahren erklärt, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Damit hat er der Argumentation der Autohersteller, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig ist, eine klare Absage erteilt. Das VG Schleswig ist nun der Rechtsprechung des EuGH gefolgt.

Das Urteil des VG Schleswig ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Konsequenz dürfte sein, dass alle Fahrzeuge mit Thermofenster nachgerüstet werden müssen, damit sie die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einhalten. Gelingt dies nicht, droht den Fahrzeugen am Ende die Stilllegung.

Ob eine technische Nachrüstung bei allen betroffenen Diesel-Fahrzeugen überhaupt möglich und sinnvoll ist, darf angezweifelt werden, denn ein Update kann zu anderen Problemen beim Motor wie höherem Verbrauch, höheren Verschleiß oder weniger Leistung führen.

„Mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist ein Fahrzeug einen Mangel auf und die Halter haben Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen den Autohersteller bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).