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Abgasskandal VG Schleswig - Thermofenster sind unzulässig

27.02.2023

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update beim VW Golf 6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters enthält (Az.: 3 A 113/18). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte zwar die Genehmigung für das Software-Update erteilt, jetzt muss es auf Anweisung des Gerichts aber erneut tätig werden und VW anweisen, die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.

Das heißt, dass sich die betroffenen Fahrzeughalter auf einen verpflichtenden Rückruf einstellen müssen, da das Fahrzeug nachgerüstet werden muss, damit es nicht seine Zulassung verliert. Konkret betroffen ist zunächst der VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189. „Das ist wahrscheinlich nur der Anfang“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in Folge des VW-Abgasskandals musste bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum mit dem Dieselmotor EA 189 ein Software-Update aufgespielt werden. Bei diesen Modellen dürfte ein ähnliches Szenario drohen, nachdem das VG Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update beim VW Golf rechtswidrig ist.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind 118 weitere Verfahren anhängig. Die betreffen nicht nur VW-Fahrzeuge mit Software-Update, wie die DUH mitteilt. Es geht auch um Modelle von Audi und Porsche mit größeren Dieselmotoren, um Fahrzeuge von BMW, Mercedes und ausländischen Herstellern mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6a und 6b. Im Kern steht das umstrittene Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Der Europäische Gerichtshof hat schon im mehreren Verfahren erklärt, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Damit hat er der Argumentation der Autohersteller, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig ist, eine klare Absage erteilt. Das VG Schleswig ist nun der Rechtsprechung des EuGH gefolgt.

Das Urteil des VG Schleswig ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Konsequenz dürfte sein, dass alle Fahrzeuge mit Thermofenster nachgerüstet werden müssen, damit sie die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einhalten. Gelingt dies nicht, droht den Fahrzeugen am Ende die Stilllegung.

Ob eine technische Nachrüstung bei allen betroffenen Diesel-Fahrzeugen überhaupt möglich und sinnvoll ist, darf angezweifelt werden, denn ein Update kann zu anderen Problemen beim Motor wie höherem Verbrauch, höheren Verschleiß oder weniger Leistung führen.

„Mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist ein Fahrzeug einen Mangel auf und die Halter haben Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen den Autohersteller bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.