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Abgasskandal - VW bei Golf VII mit Motor EA 288 verurteilt - LG Regensburg 73 O 1181/19

Das Landgericht Regensburg hat VW im Abgasskandal wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit Urteil vom 19. März 2020 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 73 O 1181/19). Das wäre an sich nichts Besonderes, da Gerichte quer durch die Republik den geschädigten Käufern Schadensersatz zusprechen. „Das Urteil ist dennoch sehr bemerkenswert. Denn es ging um eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288, also dem Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nachdem die Abgasmanipulationen beim Motor EA 189 aufgeflogen waren, kam immer wieder mal der Verdacht auf, dass VW auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 Abgaswerte manipuliert hat. Ende vergangenen Jahres wurde dieser Verdacht durch umfangreiche Recherchen des SWR und einer Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in der VW-Zentrale in Wolfsburg noch erhärtet.

Nun ist auch das LG Regensburg der Auffassung, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Kläger, der 2015 einen VW Golf VII gekauft hatte, brachte gute Argumente vor, dass bei seinem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert wurden. Er legte dem Gericht ein internes VW-Dokument mit dem Titel "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288". Aus dem Papier ginge hervor, dass die Abgasrückführung im Prüfmodus und im Straßenverkehr in verschiedenen Betriebsmodi arbeite, so das Gericht. Solch eine Programmierung sei unzulässig. Es handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, entschied das LG Regensburg.

Der Kläger habe Anspruch auf Schadensersatz, da er von VW durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden sei. VW müsse den Golf VII zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, so das Gericht.

„Der Abgasskandal könnte in eine neue Runde gehen. Betroffen wären erneut Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Ähnlich wie schon bei Fahrzeugen mit dem Vorgängermotor EA 189 dürften die geschädigten Käufer gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.