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Abgasskandal – VW-Chef Diess spricht bei Lanz öffentlich von Betrug

Von Betrug wollte bei VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal niemand etwas hören. Das hat sich nun geändert. Kein Geringerer als VW-Vorstandschef Herbert Diess spricht im Dieselskandal öffentlich von Betrug. In der ZDF-Talkshow Markus Lanz sagte er am 18. Juni 2019 wörtlich: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“

Der Satz sitzt. Auf Nachfrage kommt nur noch Schweigen. Diess versucht nicht seine Aussage zu relativieren. Darum ist in der Folge die VW-Rechtsabteilung bemüht. Die Aussage sei nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen, heißt es.

Betrug hat VW im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bisher nur in den USA zugegeben. Dies wird mit einer anderen Rechtslage begründet. In Deutschland wurde der Betrugsvorwurf hingegen stets zurückgewiesen. Die Kunden hätten fahrbereite Autos erhalten und durch ein Software-Update sei die Sache eh aus der Welt. Bei VW wird offiziell nicht von unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern von Umschaltlogik gesprochen, statt Abgasskandal heißt es Dieselthematik.

Und jetzt spricht ausgerechnet der VW-Chef vor laufenden Fernsehkameras von Betrug. „Die Aussage ist eindeutig und lässt sich auch nicht mehr relativieren. Das wird sich auch bei Schadensersatzklagen gegen VW zeigen. Bisher versucht VW immer noch, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich zu weisen. Die Führungsetage habe nichts davon gewusst. Diese Argumentation findet ohnehin kaum Gehör. Zahlreiche Gerichte haben VW inzwischen zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Nach der Betrugs-Aussage lässt sich die VW-Argumentation nicht mehr  halten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diese Einschätzung wird offenbar auch vom Landgericht Oldenburg geteilt. Nach Ansicht eines Richters seien Einlassungen von VW in dem Verfahren nicht mit der Betrugs-Aussage des VW-Chefs in Einklang zu bringen. Zudem der VW-Chef sich durchaus der Tragweite seiner Worte bewusst gewesen sei.

„Die Aussichten Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, sind so gut wie nie zuvor. Forderungen können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Vor diesem Hintergrund können auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht lieber individuell einklagen. Die Einzelklage ist erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel. Bis Ende September besteht die Möglichkeit, sich von der Musterklage wieder abzumelden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.