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Abgasskandal – VW-Chef Diess spricht bei Lanz öffentlich von Betrug

Von Betrug wollte bei VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal niemand etwas hören. Das hat sich nun geändert. Kein Geringerer als VW-Vorstandschef Herbert Diess spricht im Dieselskandal öffentlich von Betrug. In der ZDF-Talkshow Markus Lanz sagte er am 18. Juni 2019 wörtlich: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“

Der Satz sitzt. Auf Nachfrage kommt nur noch Schweigen. Diess versucht nicht seine Aussage zu relativieren. Darum ist in der Folge die VW-Rechtsabteilung bemüht. Die Aussage sei nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen, heißt es.

Betrug hat VW im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bisher nur in den USA zugegeben. Dies wird mit einer anderen Rechtslage begründet. In Deutschland wurde der Betrugsvorwurf hingegen stets zurückgewiesen. Die Kunden hätten fahrbereite Autos erhalten und durch ein Software-Update sei die Sache eh aus der Welt. Bei VW wird offiziell nicht von unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern von Umschaltlogik gesprochen, statt Abgasskandal heißt es Dieselthematik.

Und jetzt spricht ausgerechnet der VW-Chef vor laufenden Fernsehkameras von Betrug. „Die Aussage ist eindeutig und lässt sich auch nicht mehr relativieren. Das wird sich auch bei Schadensersatzklagen gegen VW zeigen. Bisher versucht VW immer noch, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich zu weisen. Die Führungsetage habe nichts davon gewusst. Diese Argumentation findet ohnehin kaum Gehör. Zahlreiche Gerichte haben VW inzwischen zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Nach der Betrugs-Aussage lässt sich die VW-Argumentation nicht mehr  halten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diese Einschätzung wird offenbar auch vom Landgericht Oldenburg geteilt. Nach Ansicht eines Richters seien Einlassungen von VW in dem Verfahren nicht mit der Betrugs-Aussage des VW-Chefs in Einklang zu bringen. Zudem der VW-Chef sich durchaus der Tragweite seiner Worte bewusst gewesen sei.

„Die Aussichten Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, sind so gut wie nie zuvor. Forderungen können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Vor diesem Hintergrund können auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht lieber individuell einklagen. Die Einzelklage ist erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel. Bis Ende September besteht die Möglichkeit, sich von der Musterklage wieder abzumelden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.