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Abgasskandal VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288 - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

21.01.2022

VW ist im Abgasskandal erneut zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 verurteilt worden. Das Fahrzeug entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, da es die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr nicht einhalte. VW müsse Schadenersatz leisten, entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16.12.2021 (Az.: 20 O 337/21).

Der Kläger hatte den VW Golf 2.0 TDI im Februar 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Der Kläger führte aus, dass in dem Motor eine Software verbaut sei, die den Prüfzyklus erkennt. Wenn der Prüfmodus erkannt wird, werde die Abgasrückführungsrate erhöht, um den Stickoxid-Ausstoß zu minimieren. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr erfolge die Abgasrückführung in einem anderen Betriebsmodus mit der Folge, dass die Stickoxid-Emissionen ansteigen und den gesetzlichen Grenzwert überschreiten. Gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt sei diese Funktion nicht offengelegt worden. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB. Nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 müssen die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch unter normalen Betriebsbedingungen und nicht nur im Prüfmodus eingehalten werden. Diese Vorgabe habe VW nicht erfüllt, so das LG Stuttgart.

VW habe lediglich dargestellt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Rahmen der vorgeschriebenen Tests eingehalten werden. Jedoch habe VW nicht reklamiert, dass die Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen generell eingehalten werden, so das LG Stuttgart.

Da das Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalte, habe die konkrete Gefahr bestanden, dass die Zulassung widerrufen wird. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es sei sehr wahrscheinlich, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Verlust der Zulassung droht. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 und wird ebenfalls bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. „Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich auch bei den Nachfolgemotor EA 288 nicht erledigt. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, haben bereits entschieden, dass VW sich auch hier schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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