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Abgasskandal VW Golf VII – OLG München spricht Schadenersatz wegen Thermofenster zu

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt und die Klägerin Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Die Klägerin hatte den VW Golf VII im Mai 2015 als Tageszulassung zum Preis von 25.400 Euro gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. Doch auch beim EA 288 kann das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen noch nicht zu den Akten gelegt werden, wie der Fall vor dem OLG München zeigt. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung geltend.

„Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird die Abgasrückführung reduziert bzw. deaktiviert. Die Folge ist ein Emissionsanstieg“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG München entschied, dass die Klägerin Anspruch auf Schadenersatz habe. VW könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden, so dass die Klägerin keinen Anspruch auf Rückabwicklung des  Kaufvertrags habe. Allerdings habe sie nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen beeinträchtigt wird. Diese sei bei dem Thermofenster der Fall. 

Trotz der Verwendung einer unzulässiger Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit unzutreffend bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei die Klägerin zumindest fahrlässig geschädigt worden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte, so das OLG.

Die Klägerin habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 2.540 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen, das Fahrzeug kann die Klägerin behalten.

Abgas-Skandal, Automotive

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„Die Aussichten auf Schadenersatz sind im VW-Dieselskandal durch die Rechtsprechung des BGH auch bei Fahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 288 gestiegen. Dabei kann der Differenzschaden eine attraktive Anspruchsgrundlage für Geschädigte sein, insbesondere wenn das Fahrzeug weiter genutzt werden soll“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

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Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

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Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.