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Abgasskandal VW Passat EA 288 - LG Bielefeld spricht Schadenersatz zu

VW kann den Dieselskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 nicht abschütteln. Wie schon eine Reihe Gerichte zuvor, hat nun auch das Landgericht Bielefeld entschieden, dass in dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 8 O 440/20). In dem Verfahren ging es um einen VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288.

Vorgänger des EA 288 ist der Dieselmotor des Typs EA 189, der es durch den Abgasskandal zu einer zweifelhaften Bekanntheit gebracht hat. Mit dem Nachfolgemodell EA 288, der in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut wird, ist das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen allerdings nicht vom Tisch. „Auch wenn VW behauptet, dass es bei diesem Motor keine Abgasmanipulationen gebe, sehen Gerichte das zunehmend anders und sprechen den Käufern Schadenersatz zu“, sagt Rechtsanwalt Frederic M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So auch das LG Bielefeld. Der Kläger hatten den VW Passat 2,0 Liter TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 im Juli 2017 als Neuwagen gekauft. Für das Modell liegt zwar kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Fahrzeug verfüge über die sog. Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion könne erkannt werden, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Die Abgasreinigung erfolge dann in einem anderen Modus, um die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Im realen Straßenverkehr steigen die Emissionen aber wieder an, so der Kläger.

Mit der Argumentation, dass die Funktion nur zum Einsatz komme, um Messergebnisse nicht zu verfälschen und sie für die Einhaltung der Grenzwerte nicht notwendig sei, kam VW beim Landgericht Bielefeld nicht durch. Dies sei nicht nachvollziehbar, so das Gericht, das den Ausführungen des Klägers weitgehend folgte und ihm Schadenersatz zusprach. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

„Die Rechtsprechung wird auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 immer verbraucherfreundlicher. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.