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Abgasskandal VW T5 - OLG Karlsruhe holt Gutachten ein

Der VW T5 hat im Abgasskandal eine Sonderrolle eingenommen: Für Millionen von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird – für den T5 gab es den Rückruf nicht, obwohl auch hier der Motor des Typs EA 189 verbaut ist.

Wenn es keinen amtlichen Rückruf des KBA für den T5 gegeben hat, heißt das nicht, dass hier alles in Ordnung ist. „Dass es keinen Rückruf im Zuge des Abgasskandals gegeben hat, ist kein Beweis dafür, dass es tatsächlich keine unzulässige Abschalteinrichtung gibt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das sehen auch Gerichte so. Auch ohne verpflichtenden Rückruf des KBA liegen verbraucherfreundliche Gerichtsurteile vor. So hat beispielsweise das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 19. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass bei einem VW T5 Multivan 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss.

Auch das OLG Köln hat dem Käufer eines VW T5 California 2,0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 Schadenersatz zugesprochen.

Das OLG Karlsruhe ist offenbar ebenfalls nicht davon überzeugt, dass ausgerechnet beim T5 keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommen soll und hat einen Beweisbeschluss gefasst (Az.: 13 U 122/21). Ein Sachverständigengutachten soll klären, ob in dem VW T5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Inzwischen liegen unter dem Code 37L8 auch Rückrufe des KBA für den T5 vor. Allerdings nicht wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, sondern wegen einer Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt, wie es offiziell heißt. Was genau unter dieser Konformitätsabweichung zu verstehen ist, hat das KBA nicht mitgeteilt.

„Es bestehen auch beim VW T5 gute Aussichten Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das hat auch das Landgericht Regensburg in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren bestätigt (Az.: 44 O 2388/20). Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH im Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.