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Abgasskandal VW T5 - OLG Karlsruhe holt Gutachten ein

Der VW T5 hat im Abgasskandal eine Sonderrolle eingenommen: Für Millionen von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird – für den T5 gab es den Rückruf nicht, obwohl auch hier der Motor des Typs EA 189 verbaut ist.

Wenn es keinen amtlichen Rückruf des KBA für den T5 gegeben hat, heißt das nicht, dass hier alles in Ordnung ist. „Dass es keinen Rückruf im Zuge des Abgasskandals gegeben hat, ist kein Beweis dafür, dass es tatsächlich keine unzulässige Abschalteinrichtung gibt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das sehen auch Gerichte so. Auch ohne verpflichtenden Rückruf des KBA liegen verbraucherfreundliche Gerichtsurteile vor. So hat beispielsweise das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 19. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass bei einem VW T5 Multivan 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss.

Auch das OLG Köln hat dem Käufer eines VW T5 California 2,0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 Schadenersatz zugesprochen.

Das OLG Karlsruhe ist offenbar ebenfalls nicht davon überzeugt, dass ausgerechnet beim T5 keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommen soll und hat einen Beweisbeschluss gefasst (Az.: 13 U 122/21). Ein Sachverständigengutachten soll klären, ob in dem VW T5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Inzwischen liegen unter dem Code 37L8 auch Rückrufe des KBA für den T5 vor. Allerdings nicht wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, sondern wegen einer Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt, wie es offiziell heißt. Was genau unter dieser Konformitätsabweichung zu verstehen ist, hat das KBA nicht mitgeteilt.

„Es bestehen auch beim VW T5 gute Aussichten Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das hat auch das Landgericht Regensburg in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren bestätigt (Az.: 44 O 2388/20). Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH im Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.