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Abgasskandal VW T6 - OLG Dresden spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das OLG Dresden dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Oktober 2023 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 12 U 2310/22). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug in Gestalt von einem Thermofenster und einer Höhenabschaltung unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Der Kläger hatte den VW T6 Transporter 2.0 im Februar 2016 als Neufahrzeug zum Preis von rund 47.450 Euro gekauft. Der Transporter ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. eines Thermofensters und einer Höhenabschaltung bei der Abgasreinigung in seinem VW T6 geltend.

Nachdem die Klage in den Vorinstanzen gescheitert war, sprach das OLG Dresden dem Kläger Schadenersatz zu. In dem VW T6 des Kläger sei unstreitig eine Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters verbaut. Dieses bewirke, dass die Abgasrückführung schon bei Temperaturen wie sie in Europa üblich sind, reduziert werde. Eine Funktion, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen verringert, sei unzulässig, machte das OLG deutlich.

Ähnlich verhält es sich mit der Höhenabschaltung. VW habe eingeräumt, dass die Abgasrückführung ab 800 Höhenmetern reduziert wird. 800 Höhenmeter und mehr seien ebenfalls normale Betriebsbedingungen in Europa. Daher handele es sich bei der Höhenabschaltung genauso wie beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht.

VW könne aber keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden. Daher habe der Kläger keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags. Allerdings habe er gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens. Denn VW habe trotz der unzulässigen Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Dadurch habe VW den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er den Kaufvertrag bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht abgeschlossen hätte. VW könne sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, so das OLG Dresden. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das OLG bezifferte den Differenzschaden auf 10 Prozent des Kaufpreises – rund 4.745 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen und der Kläger kann den VW T6 behalten.

„Der BGH hat am 26. Juni 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Diese Rechtsprechung zeigt Wirkung. So haben kürzlich auch die Oberlandesgerichte Hamm und Koblenz Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

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Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.