Rückrufservice

Abgasskandal VW Tiguan EA 288 - OLG Celle erhebt Beweisbeschluss zu unzulässiger Abschalteinrichtung

VW hat im Dieselskandal die Abgaswerte bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 manipuliert und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Das hat der BGH mir Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden. Der Abgasskandal kann damit aber nicht zu den Akten gelegt werden. Denn auch beim Nachfolgemotor EA 288 gibt es den Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird. Erste Gerichte haben Verbrauchern auch beim EA 288 bereits Schadensersatz zugesprochen.

Das OLG Celle will es nun genauer wissen und hat am 14. Juli 2020 einen Beweisbeschluss zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Dieselmotor EA 288 angeordnet (Az.: 7 U 532/18).

In dem Fall geht es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Der Käufer hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Typengenehmigung für das Fahrzeug erteilt. Das OLG Celle steht auf dem Standpunkt, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn das KBA die Funktion bewusst gebilligt und die Typengenehmigung erteilt hat. Voraussetzung sei aber, dass der Hersteller gegenüber dem KBA alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe.

Genau dies sei aber nicht geschehen, so der Kläger. Er argumentiert, dass das KBA, das sich stets auf die schriftlichen Angaben des Herstellers verlasse, von VW getäuscht worden sei.

Daher hakt das OLG Celle nun nach. Es soll geklärt werden, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird, über die das KBA getäuscht wurde und sie deshalb nicht erkennen konnte.

Das KBA soll nun erklären, ob der Motor des  Typs EA 288 nachträglich auf das Vorhandensein einer unzulässige Abschalteinrichtung überprüft wurde und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Es soll geklärt werden, ob in dem Tiguan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die anhand von Parametern wie Lenkwinkel, Temperatur und Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und die Abgasreinigung dann intensiviert und die Grenzwerte eingehalten werden, während dies im realen Straßenverkehr nicht der Fall ist.

Sollten solche Abschalteinrichtungen vorhanden sein, müsse geklärt werden, ob sie ausnahmsweise zum Schutz des Motors notwendig seien und ob das KBA, das keinen Zugang zu den Quellcodes der Software hat, alle nötigen Angaben von VW erhalten hat.

Sollte nach den Auskünften des KBA noch Aufklärungsbedarf bestehen, soll noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das Gutachten soll u.a. klären, ob ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet wird, das die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert und zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im Normalbetrieb führt.

„Wurde das KBA über das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht, könnte den betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis wieder entzogen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Beweisbeschluss des OLG Celle wird mehr Klarheit darüber bringen, ob auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. „Nachdem die EuGH-Generalanwältin Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen, wäre es erstaunlich, wenn das OLG Celle am Ende zu einer anderen Einschätzung kommt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Betroffene Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda können sich zu ihren Schadenersatzansprüchen beraten lassen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.