Rückrufservice

Abgasskandal VW Tiguan EA 288 - OLG Celle erhebt Beweisbeschluss zu unzulässiger Abschalteinrichtung

VW hat im Dieselskandal die Abgaswerte bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 manipuliert und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Das hat der BGH mir Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden. Der Abgasskandal kann damit aber nicht zu den Akten gelegt werden. Denn auch beim Nachfolgemotor EA 288 gibt es den Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird. Erste Gerichte haben Verbrauchern auch beim EA 288 bereits Schadensersatz zugesprochen.

Das OLG Celle will es nun genauer wissen und hat am 14. Juli 2020 einen Beweisbeschluss zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Dieselmotor EA 288 angeordnet (Az.: 7 U 532/18).

In dem Fall geht es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Der Käufer hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Typengenehmigung für das Fahrzeug erteilt. Das OLG Celle steht auf dem Standpunkt, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn das KBA die Funktion bewusst gebilligt und die Typengenehmigung erteilt hat. Voraussetzung sei aber, dass der Hersteller gegenüber dem KBA alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe.

Genau dies sei aber nicht geschehen, so der Kläger. Er argumentiert, dass das KBA, das sich stets auf die schriftlichen Angaben des Herstellers verlasse, von VW getäuscht worden sei.

Daher hakt das OLG Celle nun nach. Es soll geklärt werden, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird, über die das KBA getäuscht wurde und sie deshalb nicht erkennen konnte.

Das KBA soll nun erklären, ob der Motor des  Typs EA 288 nachträglich auf das Vorhandensein einer unzulässige Abschalteinrichtung überprüft wurde und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Es soll geklärt werden, ob in dem Tiguan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die anhand von Parametern wie Lenkwinkel, Temperatur und Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und die Abgasreinigung dann intensiviert und die Grenzwerte eingehalten werden, während dies im realen Straßenverkehr nicht der Fall ist.

Sollten solche Abschalteinrichtungen vorhanden sein, müsse geklärt werden, ob sie ausnahmsweise zum Schutz des Motors notwendig seien und ob das KBA, das keinen Zugang zu den Quellcodes der Software hat, alle nötigen Angaben von VW erhalten hat.

Sollte nach den Auskünften des KBA noch Aufklärungsbedarf bestehen, soll noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das Gutachten soll u.a. klären, ob ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet wird, das die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert und zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im Normalbetrieb führt.

„Wurde das KBA über das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht, könnte den betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis wieder entzogen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Beweisbeschluss des OLG Celle wird mehr Klarheit darüber bringen, ob auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. „Nachdem die EuGH-Generalanwältin Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen, wäre es erstaunlich, wenn das OLG Celle am Ende zu einer anderen Einschätzung kommt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Betroffene Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda können sich zu ihren Schadenersatzansprüchen beraten lassen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).